USA: Gesetz gegen Kindesmisshandlung als Gefahr für Verschlüsselung

US-Senatoren wollen IT-Dienste verpflichten, mehr gegen Darstellungen von Kindesmisshandlungen zu unternehmen. Ihr Weg könnte starke Verschlüsselung treffen.

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USA: Gesetz gegen Kindesmisshandlung als Gefahr für Verschlüsselung

(Bild: wk1003mike/Shutterstock.com)

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Einflussreiche US-Senatoren haben eine Gesetzesinitiative vorgestellt, mit der die IT-Industrie dazu angehalten werden soll, entschiedener gegen die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmisshandlungen vorzugehen und damit laut Kritikern einen neuen Angriff auf Verschlüsselung eingeleitet.

So schreibt Wired, der EARN IT Act stelle die größte Gefahr für starke Ende-zu-Ende-Verschlüsseung seit Jahren dar. Hinter dem Entwurf stehen die Senatoren Lindsey Graham, Josh Hawley (beide Republikaner) sowie Richard Blumenthal und Dianne Feinstein (beide Demokraten). Die Abkürzung steht für Eliminating Abusive and Rampant Neglect of Interactive Technologies Act, also etwa "Gesetz zur Eliminierung misshandelnder und zügelloser Vernachlässigung durch interaktive Technologien".

Mit dem Gesetz soll einmal mehr Sektion 230 des sogenannten Communications Decency Acts angepasst werden. Die schützt Internetplattformen mit einigen Ausnahmen davor, für Inhalte verklagt zu werden, die deren Nutzer veröffentlicht haben und gilt als eine rechtliche Basis für den enormen Erfolg US-amerikanischer Internetangebote. Anfang 2018 war die Regelung bereits eingeschränkt worden, um Betreiber von Internetplattformen strafrechtlich belangbar zu machen, wenn ihre Seite zur Bewerbung von Sexhandel benutzt wird. Kritiker monierten damals, das sei so breit gefasst, dass es gegen Betreiber in Stellung gebracht werden könnte, die gar nicht wissen, dass ihre Plattform für Menschenhandel genutzt wird.

Wie die Senatoren nun erklären, soll Sektion 230 jetzt dergestalt geändert werden, dass sich IT-Unternehmen ihren rechtlichen Schutz vor Klagen für Nutzerinhalte mit Darstellungen von Kindesmisshandlungen verdienen ("to earn") müssen. Wer also nicht genügend unternimmt, um die Verbreitung solcher Inhalte zu unterbinden, könnte dann mit mutmaßlich immensen Konsequenzen verklagt werden. Was genau aber nötig ist, um "genügend zu unternehmen", soll eine noch einzurichtende Kommission festlegen, in der Vertreter aus US-Ministerien und Opferorganisationen, aber auch Technik- sowie Juraexperten sitzen sollen.

Welche Empfehlungen diese Kommission letztlich formulieren würde, ist natürlich noch offen, aber Bürgerrechtler haben eine Vermutung. So schreibt die Electronic Frontier Foundation (EFF), eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder werde von Sicherheitsbehörden gestellt und der Ruf nach Hintertüren in starker Verschlüsselung stehe ganz oben auf der Liste. Sollte das tatsächlich eintreten, müssten sich IT-Unternehmen entscheiden, ob sie ihre Nutzer durch starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützen wollen, wenn das gleichzeitig bedeutet, dass sie nicht vor Klagen geschützt wären, sollten ihre Dienste für die Verbreitung von Inhalten mit Darstellungen von Kindesmisshandlungen genutzt werden.

Nicht nur die EFF übt jetzt Kritik an den Gesetzesplänen. Sie schreibt: "Ihr solltet keine Erlaubnis einer Kommission aus Strafverfolgern benötigen, nur um eine Website aufzusetzen." Das sei ein System wie man es nur von autoritären Regimen kenne. Der demokratische Senator Ron Wyden bezeichnet den Gesetzentwurf als trojanisches Pferd, das Justizminister William Barr und Präsident Donald Trump die Möglichkeit geben solle, die Meinungsfreiheit im Internet zu kontrollieren. Während Sektion 230 die Regierung nicht an der Strafverfolgung hindere, behaupteten seine Kollegen, erleichterte Klagen gegen Websites würden "irgendwie Pädophile" stoppen. Es sei ein verzweifelter Versuch, davon abzulenken, dass nicht genügend Stellen und Ressourcen verlangt wurden, um diese "Plage" zu bekämpfen. (mho)