USA: Jahr-2000-Gesetz unterschriftsreif

Nach monatelangem politischen Tauziehen liegt jetzt ein Kompromiß für das umstrittene Jahr-2000-Gesetz vor.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Nach monatelangem politischen Tauziehen liegt jetzt ein Kompromiß für das umstrittene Jahr-2000-Gesetz vor, der wahrscheinlich noch vor der Sommerpause von US-Präsident Clinton unterzeichnet wird. Das Gesetz begrenzt die Klagemöglichkeiten bei Fehlern, die aus dem Jahr-2000-Problem resultieren: Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter können nur bis zu einer maximalen Schadenssumme von 250 000 US-Dollar haftbar gemacht werden. Allen Schadensverursachern muß eine "Abkühlungsperiode" von 90 Tagen eingeräumt werden, in denen sie die Chance haben, die Fehler zu beseitigen. Für Sammelklagen (class-action suit) werden maximal 100 betroffene Mitkläger zugelassen; die höchste Schadenssumme wird in diesen Fällen auf zehn Millionen Dollar begrenzt. Die Zuständigkeit für Sammelklagen wird von den Gerichten der US-Bundesstaaten auf die Bundesgerichte übertragen, was die Verfahren verteuert. Im Falle von mehreren Schuldigen an einem Computerfehler teilen diese die Verantwortung. Verbraucherschützer bemängeln, daß das Gesetz den Verbrauchern nur geringen Schutz bietet und als Einfallstor für eine generelle Einschränkung des Verbraucherschutzes bei Computerfehler fungieren könnte. (wst)