USA: Klage gegen 16 Deep-Nude-Websites

In einem ungewöhnlichen Schritt sagt die Stadt San Francisco KI-gestützten "Undress"-Diensten den Kampf an. Doch die Betreiber sitzen zumeist außerhalb der USA.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 52 Kommentare lesen
Frau am Smartphone, die sichtlich leidet

Zumeist sind Frauen Opfer von KI-generierter Pornografie.

(Bild: kei907/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Die Stadt San Francisco hat eine Klage gegen die Betreiber von 16 Websites eingereicht, die das KI-gestützte Entkleiden von Personen auf Bildern anbieten. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, mit den Deepnudes oder auch Deepfake Pornography genannten Erzeugnissen gegen US-Gesetze und Gesetze des Staates Kalifornien zu verstoßen, die unter anderem Rachepornografie und Kinderpornografie untersagen. Die Anbieter sollen zudem gegen Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen haben.

Warum ausgerechnet das Anwaltsbüro einer US-amerikanischen Großstadt die Klage führt, erschließt sich auf den ersten Blick nicht: Die angeklagten Unternehmen haben ihren Sitz zumeist in Estland, eines in Serbien und weitere in Los Angeles, Santa Fe und Großbritannien. Bei diversen Anbietern ist derzeit sogar noch unklar, wer dahintersteckt und wo sich die Betreiber aufhalten. David Chiu, Anwalt der Stadt San Francisco, erklärte in einem Pressegespräch, dass sich die Opfer solcher Dienste – zumindest Frauen und Mädchen – auch in Kalifornien aufhielten und damit eine Zuständigkeit seines Büros gegeben sei. Außerdem sei es nicht unüblich, dass solche Klagen, die weit über die Stadt hinausreichen, auch von dieser Eben aus auf den Weg gebracht werden.

Die beklagten Websites hätten alleine in den ersten sechs Monaten dieses Jahres über 200 Millionen Besuche gezählt. Nutzer laden dort Bilder bekleideter Personen hoch und können diese – in der Regel kostenpflichtig – "entkleiden" lassen. Ziel der Klage sei es, solche Dienste abzuschalten, die Betreiber zu Strafzahlungen zu verurteilen und deren Tun dauerhaft durch Abschreckung zu verhindern. Solche Websites seien ein enormes globales Problem und die Opfer hilflos.

Die Klage nimmt Bezug auf Fälle an Schulen, wo Bilder von Mädchen in Umlauf gebracht wurden, die über solche Websites erzeugt wurden. Bekannt seien auch Fälle von Erpressungsversuchen, bei denen die Opfer etwa Geld zahlen sollen, um zu verhindern, dass intime Bilder von ihnen veröffentlicht werden. Die Täter bedienten sich dabei teilweise einfach Bildern, die in sozialen Netzwerken abgerufen werden können.

Bestrebungen, gegen solche Anbieter vorzugehen, gibt es auch bereits in anderen Ländern. Großbritannien etwa will nach der Verbreitung auch die Erzeugung solcher Bilder unter Strafe stellen.

(mki)