USA vs. Apple: Apple erachtet große Kartellklage für nichtig

Apple besitze weder Monopolmacht noch werde Wettbewerb behindert, argumentiert der Konzern. Die Kartellklage des US-Justizministeriums sei hinfällig.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 46 Kommentare lesen
Ein iPhone 15 liegt auf der Packung

(Bild: Sebastian Trepesch)

Lesezeit: 2 Min.

Im großen Kartellstreit mit der US-Regierung geht Apple zum Gegenangriff über: In einem Schreiben an den zuständigen Richter hat der Konzern nun – vor dem ersten Treffen der Streitparteien – eine Abweisung der Klage gefordert. Der Fall liege "weit jenseits der äußersten Grenzen des Kartellrechts", monierte der Konzern. Es fehle deshalb die rechtliche Grundlage, um die Klage fortzuführen. Das zuständige Gericht solle sich gar nicht erst darauf einlassen, eine "neue Theorie für wettbewerbsrechtliche Haftung zu formen" (US vs. Apple, Aktenzeichen 2:24-cv-04055, United States District Court for the District of New Jersey).

Das US-Justizministerium wirft Apple vor, ein illegales Monopol im Smartphone- und besonders "Performance-Smartphone-Markt" errichtet zu haben. Die Taktiken des Konzerns würden Wettbewerb und Innovation verhindern sowie zu höheren Preisen führen, heißt es in der im März eingereichten Klageschrift. Die Regulierer führen unter anderem ins Feld, Apple mache das Messaging mit Android künstlich schlechter und unterdrücke sogenannte "Super Apps".

Die US-Regierung habe es nicht geschafft, eine passende Marktdefinition zu liefern sowie zu zeigen, dass Apple überhaupt Monopolmacht besitzt, wie der Konzern in Apple questions validity of DOJ antitrust lawsuit in bid to dismiss case - 9to5Mac ausführt. Das iPhone sei schließlich "hartem Wettbewerb" durch Android-Hersteller ausgesetzt und der angeführte "Performance-Smartphone-Markt" nur eine "realitätsferne Erfindung". Nach Apples Ansicht kann die Klage auch nicht schlüssig darlegen, wie die Vorgaben des Konzerns Wettbewerb verhindern sollen und inwiefern Apple sich überhaupt wettbewerbswidrig verhält.

Während die Klage des US-Justizministeriums sich weiter im engen Rahmen des bestehenden US-Kartellrechts bewegt, hat die EU einen neuen Ansatz gewählt und spezielle Regeln für die großen Plattformbetreiber aufgestellt. Manche der nun von den US-Regulierern aufgeführten Beispiele für Apples angeblich wettbewerbsfeindliches Verhalten sind in der EU bereits untersagt – darunter etwa die Beschränkung der iPhone-NFC-Schnittstelle auf Apple Pay.

(lbe)