USA vs. Google geht in die erste Runde

Vor einem US-Bundesbezirksgericht findet die erste Anhörung im Prozess zwischen der US-Bundesstaatsanwaltschaft und Suchmaschinenbetreiber Google um die Herausgabe von Suchprofilen statt.

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Von
  • Erich Bonnert

Muss Google der Bush-Regierung Suchprofile preisgeben? Vor dem US-Bezirksgericht im kalifornischen San Jose findet am Dienstagmorgen (Ortszeit) die erste Anhörung im Prozess zwischen der US-Bundesstaatsanwaltschaft und Suchmaschinenbetreiber Google statt. Die US-Regierung hat von Google die Herausgabe lückenloser Such-Logs verlangt, um damit nachzuweisen , dass Minderjährige durch Suchergebnisse mit pornografischem Material konfrontiert werden können. Google verweigert dies mit der Begründung, die Datenschutzrechte seiner Anwender zu schützen.

Gegen diese Argumentation hat US-Justizminister Alberto Gonzales in den bisherigen schriftlichen Eingaben hervorgehoben, keine der gesuchten Abfragen und Web-Adressen werde dazu verwendet, einzelne Google-Benutzer zu identifizieren. Am heutigen Dienstag kommt es nun zur ersten Anhörung beider Parteien vor Richter James Ware.

Der Streitfall wird nicht nur in den USA mit großem Interesse verfolgt. Drei von Googles Hauptkonkurrenten, AOL, MSN und Yahoo, haben den Behörden die verlangten Daten bereits im vergangenen Sommer freiwillig übergeben. Die Bush-Regierung hofft, mit den Google-Informationen ein Jugendschutzgesetz für Online-Medien (COPA, Child Online Protection Act) durchzuboxen, das vom Obersten Gerichtshof vorerst blockiert wurde; eine Vorinstanz muss sich daher erneut mit dem Gesetz beschäftigen.

Der Anhörungstermin wurde bereits zwei Mal verschoben, eine Entscheidung wird in diesem Stadium noch nicht erwartet. Google wird unter anderem von der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) unterstützt. Die ACLU prozessiert mit der Bush-Regierung darum, ob die Jugendschutzmaßnahmen die verfassungsmäßige Redefreiheit verletzen. Der jetzig Streitfall ist besonders pikant, da Google beispielsweise in China Zensurvorschriften der Regierung widerspruchslos nachkommt. Vorstand Eric Schmidt rechtfertigte dies unter anderem damit, dass Zensur dort gültiges Recht sei.

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(Erich Bonnert) / (jk)