Uber: Britische Fahrer sind "Mitarbeiter" und erhalten Mindestlohn

Fahrer erhalten von Uber einen "Mitarbeiter"-Status. Volle Arbeitnehmerrechte stehen ihnen nach britischem Arbeitsrecht damit aber nicht zu.

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(Bild: Kevin McGovern/Shutterstock.com)

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Der US-amerikanische Fahrdienstleister Uber wird nach einem jahrelang andauernden Rechtsstreit und einem Urteil des Londoner Supreme Courts seine Fahrer im Vereinigten Königreich künftig als Mitarbeiter ansehen und ihnen die damit zustehenden Rechte gewähren. Dies geht aus einer Uber-Mitteilung an die US-Börsenaufsicht (United States Securities and Exchange Commission, SEC) von Dienstag hervor. Bisher waren Uber-Fahrer als eigenständige Unternehmer bei dem Fahrdienstleister beschäftigt. Betroffen sind rund 70.000 Fahrer.

Für Uber ist der arbeitsrechtliche Status seiner Mitarbeiter entscheidend für das Geschäftsmodell, denn ohne den Mitarbeiter-Status entstehen dem Unternehmen keine Verpflichtungen als Arbeitgeber gegenüber dem Heer an Fahrern, was für hohe Einsparungen sorgt. Mindestlohnzahlungen, bezahlte Krankheitstage oder bezahlter Urlaub musste Uber bisher nicht finanzieren und profitierte wie auch sein Mitbewerber Lyft davon. Bisher hatte Uber argumentiert, das die Eigenständigkeit den Fahrern zugutekäme, denn sie würden so zeitlich flexibel und zugleich für weitere Arbeitgeber wie beispielsweise Lyft arbeiten können.

Der Londoner Supreme Court mochte in seinem Urteil von Februar 2021 der Einschätzung von Uber jedoch nicht so recht folgen. Auch die Ubers Argumentation, dass gar nicht so viele Fahrer die Uber-App für die Auftragsgewinnung 2016 nutzten, folgte das Gericht nicht.

Doch so rosig, wie es die Ankündigung von Uber gegenüber der SEC vermuten lässt, sieht es für die Uber-Fahrer nicht aus. Sie werden zwar künftig den Status eines "Workers" erhalten, allerdings steht ihnen nach britischem Recht damit nicht der vollständige Anspruch von Leistungen zu, wie sie Angestellte haben. So haben die Fahrer künftig zwar Anspruch auf Mindestlohn, Pensionszuschüsse und bezahlten Urlaub, allerdings nicht die vollen Arbeitnehmerrechte, die beispielsweise Elternzeit oder die Zahlung von Abfindungen einschließen.

Doch schon jetzt gibt es auch erste Auseinandersetzungen um den Mindestlohn. Den will Uber nur im Zeitraum der Aufnahme eines Beförderungsantrages durch den Uber-Fahrer bis zum Ausstieg des Fahrgastes übernehmen. Die Zeiten dazwischen sollen die Fahrer leer ausgehen. James Farrar, einer der Wortführer der Klage gegen Uber, machte deutlich, dass den Fahrern damit für mindestens 40 bis 50 Prozent der eigentlichen Arbeitszeit keine Zahlungen zustehen würden, heißt es bei der Nachrichtenagentur PA. "Warten gehört zur Arbeit", sagte er. Bei Starbucks werde schließlich auch die Zeit bezahlt, in der keine Kunden im Geschäft seien.

Uber gab an, dass der momentane Durchschnittslohn eines Uber-Fahrers im Vereinigten Königreich in London etwa 17 Pfund Sterling, etwa 19,86 Euro, pro Stunde betrage, im Rest des Landes 14 Pfund. Das liege deutlich über dem Mindestlohn, der ab dem 1. April auf 8,91 Pfund angehoben werden soll.

Zumindest scheint Uber nun ein wenig umgedacht zu haben, auch wenn dies wohl nur auf Druck des Supreme Courts erfolgte. Uber-Chef Dara Khosrowshahi schrieb in einem Gastbeitrag für den Evening Standard: "Für uns ist zunehmend klar, dass Flexibilität allein nicht ausreichend ist und soziale Absicherung nicht darunter leiden sollte." Zufrieden ist er zwar mit dem britischen Arbeitsrechtssystem, das seinem Unternehmen jetzt immer noch Vorteile bringt, sieht aber Bedarf in anderen Ländern, besonders der Europäischen Union, "veraltete Beschäftigungsgesetze" zu reformieren. Sie und die USA sollten hier an Reformen arbeiten, um Flexibilität und Schutz der Arbeitnehmer besser miteinander zu vereinbaren.

(olb)