Uber öffnet sich für Taxis

Nach zwei schweren Rückschlägen vor Gericht geht Uber in die Gegenoffensive: In Hamburg und Berlin öffnet sich die Plattform auch für Taxis. Auch vor Gericht will das US-Unternehmen weiter kämpfen.

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Nachdem am Freitag zwei Verwaltungsgerichte die von Behörden gegen Uber verhängten Verbote bestätigt haben, geht das umstrittene US-Startup einen Schritt auf den Erzfeind zu: Uber öffnet seine Plattform für Taxis. In Berlin und Hamburg können sich nun auch Taxifahrer und Unternehmer bei Uber anmelden, weitere deutsche Städte sollen folgen. Das Unternehmen vermittelt international bereits in einer Reihe von Großstädten – darunter London und New York – auch Taxis.

Statt Konfrontation nun Kooperation mit der Taxibranche

(Bild: dpa, Daniel Reinhardt)

Darüber hinaus hat das Unternehmen am Montag angekündigt, die Limousinen-Vermittlung UberBLACK an die "Anforderungen der Berliner Gerichtsentscheidung anzupassen, um den Dienst in der deutschen Hauptstadt weiter anzubieten". Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Freitag das vom Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten verhängte Verbot bestätigt und das Geschäftsmodell nach der geltenden Rechtslage als "nicht genehmigungsfähig" bezeichnet. Wie genau Uber dieses Geschäftsmodell anpassen will, erklärte das Unternehmen nicht.

Ungeachtet dessen will Uber die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts anfechten und bereitet laut eigenen Angaben eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg vor. Zugleich prüft Uber eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bestätigung des Hamburger Verbots durch das dortige Oberverwaltungsgerichts. Uber wendet sich in diesem Zusammenhang gegen die Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl.

"Wir respektieren selbstverständlich das deutsche Rechtssystem und arbeiten daran, unseren Service so anzupassen, dass wir uns im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen bewegen", erklärte Deutschlandchef Fabien Nestmann. "Gleichzeitig wünschen wir uns weiterhin einen offenen Dialog darüber, wie die aktuellen Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes für die technischen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts geöffnet werden können." So seien Ridesharing-Angebote mit dem bestehenden Rahmen nicht abbildbar „"In zahlreichen Gesprächen haben Politiker und Vertreter der Wirtschaft zugestimmt, dass Handlungsbedarf besteht. Nun gilt es zu agieren." (vbr)