Um Geld zurückzuholen: Viele Datenschutzbeschwerden gegen Online-Glücksspiel

Online-Glücksspieler fluten Datenschutzbehörden mit Beschwerden gegen Unternehmen aus dem Ausland. Sie wollen ihre Spieleinsätze zurückholen.

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Eine Person sitzt vor dem Bildschirm. Man sieht dn Kopf nicht, aber beide Hände. In der rechten Hand hat die Person ein Smartphone, in der linken eine Kreditkarte.

(Bild: Monkey Business Images/Shutterstock.com)

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Glücksspieler, die bei Anbietern aus dem EU-Ausland "gezockt" haben, "setzen zunehmend auf mögliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht, um ihre Spieleinsätze zurückzubekommen". Das teilt die Landesdatenschutzbeauftragte aus NRW, Bettina Gayk, mit. Oft stammen die Unternehmen aus Malta, gegen die Beschwerden eingehen und verfügen nicht über eine für den deutschen Markt erforderliche Lizenz.

Grund für die Beschwerden seien, dass "Auskünfte über Spieleinsätze nicht im gewünschten Umfang oder nicht innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist erteilt wurden". Die Spieler wollen einen Nachweis über ihre Einsätze der vergangenen Jahre erwirken und das Geld bei dem Anbieter zurückverlangen. Jedoch seien die Erfolgsaussichten gering, insbesondere über das Datenschutzrecht, die Rückzahlung seien zudem "kein Selbstläufer".

"Wir haben in den letzten Monaten zahlreiche Beschwerden an die maltesische Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Auch die Aufsichtsbehörden der anderen Bundesländer sowie der europäischen Nachbarländer haben ähnlich lautende Beschwerden eingereicht" so Gayk. Dabei bieten die maltesischen Unternehmen ihre Glücksspiele "meist ohne die erforderliche Lizenz auf dem deutschen Markt. Sie verweigern jedoch seit einigen Monaten die Herausgabe von Transaktionsdaten unter Hinweis auf ein neues maltesisches Gesetz", heißt es von der LDI NRW. Laut dem Gesetz (PDF) dürfen Unternehmen die Auskunft verweigern, wenn sie damit ihre Rechtsansprüche verteidigen wollen oder für Gerichtsverfahren.

Im Oktober dieses Jahres habe die Datenschutzaufsichtsbehörde in Malte den deutschen Behörden mitgeteilt, das Verweigern der Auskunft nur für rechtswidrig zu halten, "wenn noch keine Klage auf Rückzahlung eingereicht wurde" und die Unternehmen dazu angehalten, Auskunft zu erteilen. Jedoch informieren die Unternehmen nur bei geringen Wetteinsätzen, Rückzahlungen würden ebenfalls selten erfolgen. "Aktuell sammeln wir vergleichbare Beschwerden und leiten sie dann in gebündelter Form an die Datenschutzaufsicht in Malta weiter", erklärt Gayk. Maßgeblich sei die Entscheidung der maltesischen Datenschützer.

Ebenfalls schützt die im Juni 2023 verabschiedete "Bill 55" die maltesische Glücksspielindustrie vor Schadensersatzklagen aus dem Ausland. Sowohl auf Bundesebene (PDF) als auch auf europäischer Ebene gibt es noch offene Fragen.

In ganz Deutschland würden Spieler derzeit versuchen, Rückzahlungen von Glücksspieleinsätzen einzuklagen, die bis 2021 keine deutschlandweite Zulassung hatten. Zwar habe der Bundesgerichtshof in bisherigen Verfahren bestätigt, dass Spieler in bestimmten Fällen Verluste zurückfordern können, gleichzeitig hat er aber auch den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.

(mack)