Umstrittene "Stadtinfo"-Marke teilweise gelöscht

Das Patentamt hat eine Teillöschung der Marke "Stadtinfo" verfügt, die als Grundlage für Abmahnungen und einstweilige Verfügungen gegen Site-Betreiber gedient hat.

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Das deutsche Patent- und Markenamt in München hat eine Teillöschung der Wortbildmarke "Stadtinfo" verfügt, die der Langenhagener Baldermann GmbH als Grundlage für die Abmahnung etlicher Website-Betreiber gedient hat.

Ein Schutz des Labels "Stadtinfo" kann nun nicht mehr für solche Waren und Dienstleistungen geltend gemacht werden, für die dieser Begriff nach allgemeinem Sprachgebrauch eine Beschreibung darstellen könnte. Auf diese Weise sind der schriftlichen Beschlussnachricht des Patentamts zufolge genau diejenigen Problemfelder vom Tisch, auf denen die umstrittene Marke mit tatsächlichen Stadtinformationen irgendwelcher Art kollidieren konnte – also beispielsweise Multimedia-Anwendungen, Werbung und der Betrieb von Telekommunikationsservern. Website-Betreiber, die unter der Überschrift "Stadtinfo" etwa Links zu stadtbezogenen Online-Angeboten einrichten, brauchen keinen Konflikt wegen vermeintlicher Markenverletzung mehr zu befürchten.

Der nun erfolgten Entscheidung der Registrierbehörde für den Schutz von Marken- und anderen gewerblichen Rechten war ein jahrelanges juristisches Tauziehen (siehe auch c't 24/1999, S. 210) vorausgegangen. Jürgen Wirtz, ein Website-Betreiber, der wie die Markeninhaber in Langenhagen bei Hannover ansässig ist, hatte eine Abmahnung der Baldermann GmbH im September 1998 mit dem Löschungsantrag beantwortet, über den nun schließlich entschieden worden ist. Als Löschungsgründe nannte er neben fehlender Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft der Marke auch deren offensichtlich "bösgläubige" Verwendung durch die Baldermann GmbH zum Zwecke von Serienabmahnung und Lizenzschneiderei. Im März 1999 legten die Markeninhaber Widerspruch gegen die Löschung ein und erwirkten vor dem Landgericht Braunschweig eine einstweilige Verfügung, die es Wirtz verbot, seinen reservierten Domainnamen "stadtinfo.org" zu nutzen und ihn darüber hinaus mit Kosten von gut 3000 Mark konfrontierte. Noch wesentlich höher waren die Verluste anderer Site-Betreiber, die ebenfalls von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen der Firma Baldermann in Sachen "Stadtinfo" betroffen waren. Zu ihnen zählte etwa Alexander Scholl von "www.stadtinfo.com" oder auch der Internet-Dienstleister Stefan Brunnengräber. Etliche Anträge auf einstweilige Verfügungen wurden jedoch zurückgewiesen. Zwischenzeitlich beantragte die Firma Baldermann auf Druck des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth selbst eine Teillöschung ihrer "Stadtinfo"-Marke für den zunächst ebenfalls beanspruchten Geltungsbereich "Rechtsberatung und -vertretung". Der hier drohende Konflikt, sozusagen mitten auf juristischem Ackerboden, war den Markeninhabern denn offenbar doch zu heiß.

In seiner Begründung zur Teillöschung führt das Patentamt aus, dem Begriff "Stadtinfo" mangele es an Unterscheidungskraft, da er lediglich auf übliche Weise aus zwei in der deutschen Sprache gängigen Begriffen zusammengesetzt sei und auch in dieser Zusammensetzung als allgemeine Bezeichnung durchgehen könne – jedenfalls für diejenigen Waren und Dienstleistungen, auf die sich nun die Teillöschung bezieht. Der grafische Bestandteil der Wortbildmarke, nämlich die farbliche Gestaltung des Schriftzugs sowie die dezent-hellgraue Stadtsilhouette, mit der dieser hinterlegt ist, trägt nach Ansicht der Behörde nicht genug eigene Kennzeichnungskraft und Wiedererkennungswert bei, um die Marke auf jeden Fall schutzwürdig zu machen.

Der Markenschutz greift für "Stadtinfo" nur noch dann, wenn es um die Benennung von Computern sowie Apparaten und Instrumenten für Wissenschaft, Schiffahrt, Vermessung, Optik und einige weitere Zwecke, Geräten zur Bild- und Tonaufzeichnung, Verkaufsautomaten, Feuerlöschgeräten sowie einigen Dienstleistungen im Umfeld von Forschung und Gastronomie geht.

Entscheidungen wie diese könnten nach Ansicht von Beobachtern des Markengrabbing-Phänomens Signalwirkung haben. Wenn es sich nicht mehr lohnt, Allgemeinbegriffe durch Markenanmeldung aus dem Wortschatz von Onlinern auszusperren, wird das in Zukunft möglicherweise seltener versucht werden. (psz)