Unerlaubte Zahlungsdienste: BaFin ermittelt gegen A-B Group

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt Ermittlungen gegen eine Arbeitsvermittlungsplattform auf – Geldwäsche ist nicht ausgeschlossen.

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(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ermittlungen gegen die Betreiber der Webseite www.ab-group.info aufgenommen – aufgrund eines "unlauterem Jobangebots und unerlaubten Zahlungsdiensten". Der BaFin vorliegende Informationen rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Zahlungsdienste in Deutschland erbringe.

Die BaFin stellt in einer Pressemitteilung klar, dass die A-B Group Online mit Sitz in Regensburg nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) keine Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen, das es sich nach eigenen Angaben zur Aufgabe gemacht hat, "komplizierte und langwierige Unternehmenspraktiken für den Endkunden zu optimieren und anzupassen", unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die A-B Group Online wirbt im Internet unter anderem für Tätigkeiten im Homeoffice. Die angeworbenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen laut vorliegenden Informationen im eigenen Namen Konten bei verschiedenen Kreditinstituten eröffnen, um deren Identifizierungsverfahren zu testen. Gemäß Angaben würden diese Konten nach zwei Wochen geschlossen. Tatsächlich würden diese Konten anschließend zum Geldtransfer genutzt. Dass über diese Konten Geldwäsche stattfindet, sei nicht ausgeschlossen.

(mack)