Universal erringt Teilsieg über Grooveshark
Das Blatt im Urheberrechtsstreit zwischen Universal Music und dem Streamingdienst Grooveshark hat sich wieder gewendet: Ein Gerichtsentscheid für Grooveshark aus dem vergangenen Jahr wurde von einer höheren Instanz einkassiert.
Im seit Jahren laufenden Rechtsstreit mit dem Musik-Streamingdienst Grooveshark konnte Universal Music einen Teilsieg verbuchen: Ein Berufungsgericht des US-Bundesstaates New York kassierte am Dienstag den Beschluss einer untergeordneten Kammer, der zu Groovesharks Gunsten ausgefallen war. Die Vorinstanz hatte im Juli 2012 festgestellt, dass Schutzbestimmungen des US-Urheberrechtsgesetzes Digital Millennium Copyright Act (DMCA) auch für vor dem 15. Februar 1972 aufgenommene Musik gelten. An diesem Tag war in den USA ein bundesweites Musik-Copyright in Kraft getreten, für ältere Werke gilt das sogenannte Common Law einzelner Bundesstaaten.
Bei Grooveshark können Nutzer Musikdateien hochladen, die dann per Stream angehört werden können. Universal sieht darin eine Verletzung seiner Rechte und hatte gegen den Dienst geklagt. Grooveshark zieht zu seiner Verteidigung die "Safe Harbor"-Bestimmung des DMCA heran. Diese schützt Provider bei Einhaltung diverser Formalien vor Ansprüchen von Rechteinhabern, wenn Kunden über die Server der Provider rechtswidrig fremde Werke bereitstellen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Provider die Dateien nach konkreten Hinweisen entfernen.
Universal hatte in seiner Klage auch zahlreiche Titel von vor 1972 angeführt und argumentiert, für diese greife das Haftungsprivileg nicht, weil der DCMA nicht für sie gelte. Die Vorinstanz hatte im Juli 2012 jedoch entschieden, dass der DCMA-Schutz für jegliches Copyright gelte: nur ein Etappensieg für Grooveshark, der nun vor der Berufungskammer keinen Bestand hatte. Dem Branchendienst Billboard zufolge hat der Grooveshark-Anwalt angekündigt, den Richterspruch anfechten zu wollen – die Entscheidung würde den "Safe Harbor“-Schutz unzulässig untergraben.
Ein endgültiges Urteil in dem umfassenden Streit ist damit noch nicht gefällt. Unter anderem wirft Grooveshark Universal vor, Grooveshark-Geschäftspartner mit unlauteren Mitteln zum Vertragsbruch gebracht zu haben. Universal verdächtigt hingegen Mitarbeiter von Grooveshark, illegal rund 100.000 Titel des Plattenlabels auf das Portal geladen zu haben, um den Dienst attraktiver zu machen. Offen ist auch, ob der Streamingdienst noch genug Mittel für die Weiterführung des Verfahrens hat. Im Interview mit Mashable bekannte Sam Tarantino, der Chef des Dienstes, praktisch "pleite" zu sein. In Deutschland ist der Dienst seit Anfang 2012 nicht mehr verfügbar. (axk)