Untersuchungsausschüsse: Löschverbot für Ministerhandys gefordert

Gleich zwei Untersuchungsausschüsse im Bundestag konnten wegen Datenlöschung keinen Einblick in Ministerhandys nehmen. Abgeordnete fordern jetzt neue Regeln.

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Untersuchungsausschüsse: Löschverbot für Ministerhandys gefordert

(Bild: Prostock-studio/Shutterstock.com)

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Die Vorsitzenden zweier Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse im Bundestag fordern ein Verbot der Löschung von Daten auf Diensthandys von Ministern. Laut Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR geht die Initiative auf die Ausschüsse zurück, die die Maut-Affäre um Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sowie die Berateraffäre um Ex-Verteidigungsminister Ursula von der Leyen (CDU) aufklären sollen. In beiden Fällen hatten gelöschte Handydaten von Ministern und Spitzenbeamten Parlamentarier empört und Schlagzeilen gemacht.

"Mir stinkt, dass wir über gelöschte Handydaten diskutieren müssen", zitiert die Süddeutsche Zeitung (SZ) den Abgeordneten Udo Schiefner (SPD), Vorsitzender des Gremiums, das die Mautaffäre untersucht. "Daten von Diensthandys müssten gesichert werden, wie alle anderen Kommunikationsdaten der Ministerien auch. Wie soll das Parlament sonst seine Kontrollfunktion umfassend wahrnehmen?" Der von Schiefner geführte Ausschuss musste etwa erfahren, dass Kurznachrichten von Minister Scheuer und führenden Mitarbeitern aus der entscheidenden Planungsphase des Mautsystems nicht mehr verfügbar waren – gelöscht im Zuge des Umstiegs auf neue Mobilgeräte.

Auch der SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich, der dem 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses vorsitzt, sieht laut SZ-Bericht "erheblichen Regelungsbedarf". Mitglieder seines Ausschusses wollten Einblick in drei Dienst-Mobilgeräte nehmen, die der Ex-Ministerin Ursula von der Leyen zugeordnet wurden. Alle drei seien jedoch gelöscht worden, eines etwa von einem unachtsamen Mitarbeiter, ein weiteres von der Ministerin selber. "Wir fordern eine andere, verbindliche Praxis der Ministerien", sagte Hellmich. "Diensthandys sind kein rechtsfreier Raum. Es geht hier um die Wahrung der parlamentarischen Rechte."

Laut Geschäftsordnung und der sogenannten Registraturverordnung muss elektronische Kommunikation der Ministerien eigentlich archiviert werden. Offenbar ist das aber keine lückenlose Regelung, zumindest den Ministern selbst bleiben Spielräume: Da sie anders als normale Beamte nämlich ihre Diensttelefone auch privat nutzen dürfen, fände "eine Speicherung von SMS und Telefonkontakten außerhalb der Geräte mit Blick auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht statt", zitiert die SZ aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP.

Udo Schiefner und Wolfgang Hellmich wollen diese Regelungen nun verschärfen. Das wiederum erfordert aber, dass das Bundeskabinett inklusive der dort sitzenden Minister die Gemeinsame Geschäftsordnung überarbeitet und sich auf eine neue, härtere Richtlinie einigt. (axk)