UnzulÀssige Hinhaltetaktik: Tiktok verliert im Streit um Lizenzen
(Bild: XanderSt/Shutterstock.com)
Auch wenn TikTok bereits Verhandlungen zur Lizenzierung von Videos fĂŒhrt, darf es die Inhalte noch nicht verwenden. Dies urteilte nun ein MĂŒnchner Gericht.
Die Video-Plattform TikTok [1] darf urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke nicht unter Verweis auf laufende GesprĂ€che unentgeltlich nutzen, wenn sie die Lizenzverhandlungen mit den Rechteinhabern nur zum Schein fĂŒhrt. Diensteanbieter sind nĂ€mlich verpflichtet, "bestmögliche Anstrengungen" zu unternehmen, um die vertraglichen Nutzungsrechte fĂŒr die öffentliche Wiedergabe der geschĂŒtzten Werke zu erwerben. Eine "Hinhaltetaktik" sei daher nicht zulĂ€ssig, urteilte das Landgericht MĂŒnchen I am Freitag.
Im konkreten Fall hatte die klagende Firma die Plattform TikTok auf diverse unberechtigte Veröffentlichungen mehrerer Filme aufmerksam gemacht und der Social-Media-Plattform angeboten, diese kostenpflichtig zu lizenzieren. Zwar nahm TikTok die betreffenden Werke daraufhin von der Plattform, auf der die Nutzer vorrangig Videoclips erstellen und miteinander teilen. TikTok gab aber keine UnterlassungserklÀrung ab. Auch kam es nicht zu einem Vertragsabschluss, weshalb die Firma TikTok letztlich unter anderem auf Unterlassung verklagte.
TikTok machte kein Angebot
Dagegen wehrte sich TikTok mit dem Argument, dass die Urheberrechtsreform von 2021 [2] verhindern solle, dass Online-Anbieter wĂ€hrend laufender Lizenzverhandlungen von der Gegenpartei verklagt wĂŒrden. Das Landgericht erteilte dem aber nun eine Abfuhr: "Das konkrete Verhalten der Beklagten lieĂ nicht das Ziel erkennen, alsbald zu einem beiderseits interessengerechten Ergebnis zu gelangen", erlĂ€uterte die Kammer [3]. Die Verhandlungen seien einseitig gewesen, TikTok habe keine Preisvorstellungen genannt oder Gegenangebote abgegeben.
Deshalb verurteilten die Richterinnen TikTok zu Unterlassung sowie Auskunft und verpflichtete das Unternehmen zum Schadenersatz (AZ 42 O 10792/22). Dessen Höhe kann aber erst in einem zweiten Schritt festgestellt werden, nachdem TikTok Auskunft erteilt hat, wie genau die Filmausschnitte genutzt wurden. Das Urteil ist zudem noch nicht rechtskrĂ€ftig. Auch der weltgröĂte Musik-Konzern Universal Music hat vor kurzem damit begonnen, Songs seiner KĂŒnstler aus der Video-App zu entfernen [4], nachdem er Verhandlungen ĂŒber eine VerlĂ€ngerung der bisherigen Vereinbarung fĂŒr gescheitert erklĂ€rt hatte. TikTok erlaubt es Nutzern, Videodateien hochzuladen und zu teilen, die sie zum Beispiel mit Songs unterlegen.
(nie [6])
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[2] https://www.heise.de/news/Urheberrechtsreform-Gesetz-fuer-Upload-Filter-und-Sperrknopf-tritt-in-Kraft-6152273.html
[3] https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2024/2.php
[4] https://www.heise.de/news/TikTok-beginnt-mit-Stummschaltung-der-Songs-von-Universal-Music-9615497.html
[5] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
[6] mailto:nico.ernst@gmail.com
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