Upload-Filter: Justizministerium holt Meinungen zur Urheberrechtsreform ein
Das Bundesjustizministerium führt eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der neuen EU-Vorgaben zum Urheberrecht in nationales Recht durch.
Die Bundesregierung will sich schnell daran machen, neue EU-Vorschriften zum Urheberrecht in nationales Recht zu gießen. Das Bundesjustizministerium gibt dazu Gelegenheit, in einer Konsultation zu den europäischen Gesetzen "umfassend Stellung zu nehmen".
Das Justizministerium erwartet dazu bis zum 6. September Eingaben per E-Mail. Dabei geht es vor allem um die Copyright-Reform, mit der Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten aufgrund verschärfter Haftungsregeln künftig kaum mehr darum herumkommen, Upload-Filter einzusetzen und damit geschützte Werke schon vor dem Erscheinen auf ihren Seiten unzugänglich zu machen. Einher geht damit auch ein erweitertes Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet.
Paradigmenwechsel im Haftungsregime
Bestandteil der Umfrage ist zudem eine Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme im Netz. Europäische Rundfunkstationen können damit künftig einfacher bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Abrufdienst in Mediatheken grenzüberschreitend online anbieten. "Ungerechtfertigtes" Geoblocking soll wegfallen. Die Mitgliedsstaaten haben Zeit bis Anfang Juni 2021, um beide Gesetzeswerke national zu adaptieren.
Spezifische Fragen zu den Gesetzen stellt das Justizministerium nicht. Es bittet nur darum, die erwünschten Stellungnahmen nach den einzelnen Bestandteilen der Richtlinien zu gliedern. Besonders umkämpft war Artikel 17 (vormals 13) der Urheberrechtsnovelle. Betreiber größerer Plattformen wie YouTube werden damit für das Teilen von Inhalten und die damit erfolgende öffentliche Wiedergabe verantwortlich, was einen Paradigmenwechsel im Haftungsregime darstellt. Sie sollen in der Regel Lizenzen für weiterverbreitete geschützte Werke von den Rechteinhabern einholen. (anw)