Upskirting: Heimliches Fotografieren unter den Rock soll strafbar werden

Die Bundesregierung will gegen "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen" vorgehen und das Strafgesetzbuch ändern.

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Upskirting: Heimliches Fotografieren unter den Rock soll strafbar werden

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht am Donnerstag im Bundestag.

(Bild: bundestag.de)

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Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, wird zurzeit höchstens wegen einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Das soll sich laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ändern. In ihrer Rede vor dem Bundestag kündigte sie am Donnerstag eine Gesetzesinitiative an, mit der das Strafgesetzbuch geändert werden soll. Konkretes wie das Strafmaß werde noch erarbeitet.

Lambrecht bezeichnete solcherlei Knipserei als "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen". Diese Bilder würden im Netz verbreitet und verkauft. Auch wolle sie die Gesetzeslage ändern, nach der bislang zwar an Unfallorten das Fotografieren von Verletzten, nicht aber das von toten Menschen verboten sei. Diese Lücke müsse geschlossen werden.

Zum Upskirting hatte Lambrecht dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt, die bisherige Gesetzeslage reiche nicht aus, um die Betroffenen effektiv zu schützen und den Tätern klarzumachen, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist.

Zuvor hatten zwei Frauen, Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, eine Online-Petition initiiert, damit Upskirting verboten wird; diese wurde mittlerweile knapp 90.000 Mal unterzeichnet. Sie erläuterten, nach Paragraf 201a StGB seien diese Aufnahmen nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten. Auch greife nicht die sexuelle Belästigung nach Paragraf 184i StGB, weil das Opfer meist nicht berührt werde.

Rheinland-Pfalz hatte bereits eine Initiative im Bundesrat angekündigt, nach der Upskirting unter Strafe gestellt werden soll. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Pia Schellhammer, sagte, "Länder wie England, Schottland, Australien oder Neuseeland schützen ihre Bürgerinnen schon vor dieser hinterhältigen Form der Verletzung des Persönlichkeitsrechts".

(anw)