Urheberrecht: USA schwenken bei Schrankenregelung für Behinderte um

Anders als bisher wollen sich die USA auf eine Diskussion über internationale Mindeststandards einlassen, die Seh- und anderen Behinderten einen besseren Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material ermöglichen.

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Von
  • Monika Ermert

Die USA wollen sich auf eine Diskussion über internationale Mindeststandards einlassen, die Seh- und anderen Behinderten einen besseren Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material ermöglichen. Das wurde nun auf einem Treffen des Urheberrechtsausschusses der World Intellectual Property Organisation (WIPO) deutlich. Justin Hughes vom US-Justizministerium nannte (PDF-Datei) neben einem Völkerrechtsvertrag, wie er vor gut einem Jahr von der World Blind Union vorgeschlagen wurde, auch ein "Modellgesetz" oder eine "gemeinsame Erklärung" als Möglichkeiten, den Zugang für Sehbehinderte zu verbessern.

Nichtregierungsorganisationen und die Organisationen von Sehbehinderten begrüßten die Unterstützung durch die USA, beklagten aber, dass die Europäische Union weiterhin bei ihrer ablehnenden Haltung bleibe. Noch Anfang des Jahres standen die USA auf der Seite der EU, wechselten ihren Kurs aber nach Konsultationen zu dem Thema. Die EU hatte ihrerseits in der vergangenen Woche zu einem ersten "Dialog der Interessengruppen" geladen, an dem unter anderem die European Blind Union (EBU) und der Europäische Verlegerverband (Federation of European Publishers) teilnahmen. Allerdings zielt dieser Dialog, wie ein EU-Vertreter gestern in Genf ausführte, auf ein Memorandum of Understanding (MoU), also auf freiwillige Maßnahmen der Unternehmen.

Die EBU hält Verbesserungen der Schrankenregelungen für Blinde für dringend geboten und plädierte in einer Konsultation der Kommission für verbindliche Regelungen in der EU-Urheberrechtsrichtlinie. "Ein mögliches Ergebnis im jetzt gestarteten EU-Dialog ersetzt eine globale Lösung auf jeden Fall nicht", warnte der Direktor der EBU, Mokrane Boussaid, gegenüber heise online. "Was wir in unserem EU-Dialog erreichen gilt nur für die EU." (anw)