Verband wirft ARD und ZDF Wettbewerbsverzerrung im Internet vor

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) wendet sich gegen Forderungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, den Gebührenanteil für die Finanzierung ihrer Online-Aktivitäten von derzeit 0,75 Prozent aufzustocken.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) wendet sich gegen Forderungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, den Gebührenanteil für die Finanzierung ihrer Online-Aktivitäten von derzeit 0,75 Prozent aufzustocken. Nach Auffassung von BVDW-Präsident Arndt Groth handelt es sich dabei um einen Vorstoß, der wettbewerbsverzerrende Auswirkungen zu Lasten der privatwirtschaftlichen Inhalteanbieter mit sich brächte. Vor dem Hintergrund der geltenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages, der lediglich eine Grundversorgung vorsehe, sei eine Forderung nach Ausdehnung des digitalen Angebotes der öffentlich-rechtlichen Anstalten "haltlos". Der BVDW versteht sich als Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen. Zu den Mitgliedern zählen zahlreiche Provider wie AOL und United Internet, Dienstleister wie Yahoo Deutschland und auch die Telekom-Konzerngesellschaften T-Online und T-Systems.

In den vergangenen Tagen hatten Vertreter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten eine Erhöhung des Etats für die digitalen Aktivitäten der Sender eingefordert. Mitte Mai hatte der stellvertretende Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission, Helmut Reitze verlangt, die Obergrenze für ihre Internet-Ausgaben aufzuheben. Der Rundfunk-Staatsvertrag beschränkt derzeit die Online-Aufwendungen von ARD und ZDF auf 0,75 Prozent ihres Haushalts. Die Forderung von ARD und ZDF hatte bereits der der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) als "digitale Höhenflüge" der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kritisiert.

Dem BVDW zufolge schöpfen bislang weder ARD noch ZDF ihren 0,75 Prozent-Anteil an den Haushaltsmitteln für ihre Online-Aktivitäten aus. Eine Forderung nach Erhöhung des Onlineetats sei daher "weder tatsächlich noch inhaltlich vertretbar", urteilt Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik im BVDW. Bestimmte Dienste im öffentlich-rechtlichen Internet wie Video-On-Demand seien aufgrund ihrer Gebührenfinanzierung unter "zumindest wettbewerbsverzerrenden Bedingungen" zustandegekommen. Diese Angebote gehörten nicht zum "Kerngeschäft der öffentlich-rechtlichen Anstalten", meint BVDW-Präsident Arndt Groth. Zugleich äußert Groth Kritik an der Wortwahl des stellvertretenden Vorsitzenden der ARD/ZDF-Medienkommission, Helmut Reitze, der die Entwicklung in der Online-Branche mit einem "digitalen Tsunami" verglichen hatte. Fehlendes Feingefühl und "verbale Nebelbomben" der öffentlich-rechtlichen Vertreter zeugten davon, dass sie vom eigentlichen Problem der gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten, nämlich einer "immer noch sehr hohen Ineffizienz" ablenken wollten, klagt Groth. (ssu)