Verbindungsdaten werden jetzt sechs Monate aufbewahrt

Der Bundesrat hat der umstrittenen Telekommunikationsdatenschutzverordnung zugestimmt.

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Von
  • Florian Rötzer

Am Freitag hat der Bundesrat über die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) entschieden, einen Anhang zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Entgegen den Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses hat sich die Bundesregierung demnach mit Unterstützung des Innenausschusses mit ihrer Verpflichtung für Anbieter durchgesetzt, sämtliche Verbindungsdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung ein halbes Jahr lang aufzubewahren. Datenschutzexperten kritisieren die Ausweitung als nicht verfassungsmäßig an und fürchten, dass gerade die "arglosen" Telefon- und Internetbenutzer nun ins Visier der Strafverfolger geraten.

Was die Wächter über die Privatsphäre besonders auf die Palme bringt: Die Ausweitung der Speicherfristen ist zur Abwicklung des Telekommunikationsverkehrs nicht nötig. Sie "dient nur als vorsorgliche Datensammlung für eventuell in der Zukunft stattfindende Zugriffe der Sicherheitsbehörden". Damit werde unterstellt, dass die Verbindungsdaten aller Telefon-Benutzer und aller Surfer, die sich über eine Telefonleitung ins Internet einwählen, zur Strafverfolgung oder zu geheimdienstlichen Zwecken gebraucht würden.

Bisher wurden die Verbindungsdaten, also alle Angaben darüber, wer an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt war und wann dieser stattgefunden hat, bei den Anbietern 80 Tage nach Versendung der Rechnung aufbewahrt. So war es den Anschlussinhabern möglich, im Fall von Reklamationen eine Prüfung vornehmen zu lassen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beschloss Ende Juni, diese Regelung weitgehend fortzuschreiben.

Die Innenminister der Länder waren allerdings anderer Ansicht: Abweichend vom Wirtschaftsausschuss hat der Innenausschuss des Bundesrates unisono mit der Bundesregierung die Empfehlung abgegeben, dass sämtliche Verbindungsdaten grundsätzlich sechs Monate lang vorgehalten werden sollen. Dahinter steht die Überlegung, die Menge der Daten zu vergrößern, auf die Sicherheitsbehörden im Bedarfsfall zugreifen können. (Stefan Krempl)

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