Verbot auch in Berlin: Uber will weitermachen

Kräftiger Gegenwind von den Behörden: Nach der Hamburger Wirtschaftsbehörde hat auch der Berliner Senat den Fahrdienst Uber verboten. Das Unternehmen will trotzdem weitermachen.

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Das Land Berlin hat wie erwartet dem Startup Uber verboten, seine Dienste im Berliner Stadtgebiet anzubieten. Das zuständige Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) hat dem Unternehmen eine Untersagungsverfügung zugestellt und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Damit dürfe Uber keine Angebote mehr vermitteln, die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Auch in Berlin verboten, aber weiter auf der Straße: Der Fahrdienst Uber.

(Bild: dpa)

Trotz des angedrohten Zwangsgelds in Höhe von 25.000 Euro für jeden Verstoß will Uber weitermachen. "Die Entscheidung der Berliner Behörden ist alles andere als fortschrittlich", kommentiert Ubers Deutschlandchef Fabien Nestmann. Wie schon in Hamburg, wo die Behörden das Verbot vorerst nicht durchsetzen, setzt das Unternehmen auf eine Klärung vor Gericht. "Wir beabsichtigen die Entscheidung des Berliner Senats anzufechten", sagt Nestmann. "Und bis da etwas entschieden ist, können sie in Berlin weiter fahren."

Ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts sagte am Donnerstag der dpa, ein Eilverfahren gegen die Senats-Entscheidung sei bislang noch nicht eingegangen. Wenn dies allerdings geschehe, müssten die Richter zunächst darüber entscheiden, ob Uber bis zu einem endgültigen Urteil weitermachen dürfe. Darüber werde dann "zeitnah" entschieden.

"Der Schutz des Fahrgastes hat Priorität", begründet die Berliner Berörde das Uber-Verbot. Es könne nicht toleriert werden, dass sich Menschen "in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen" begeben und "im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt" seien. Darüber hinaus diene das Verbot den UberPOP-Fahrern, da deren Kfz-Haftpflichtversicherung die Personenbeförderung nicht abdecke.

Uber betont hingegen, dass sowohl beim Limousinen-Service Uber Black als auch bei der Privatfahrervermittlung Uber POP "nicht nur Fahrer, sondern auch Fahrgäste immer voll versichert" seien. Bei Uber POP bestehe neben der Versicherung des Fahrers eine Zusatzversicherung von Uber, die im Schadensfall bis zu 3,7 Millionen Euro abdecke, teilte das Unternehmen mit. Diese bei einer internationalen Gesellschaft abgeschlossene Versicherung decke Fahrer, Fahrgäste und Dritte ab.

Darüber hinaus verweist Uber auf die eingehende Überprüfung, der sich neue Fahrer unterziehen müssten. Jeder Fahrer werde persönlich interviewt und müsse neben Führerschein, Personalausweis, KFZ-Versicherungsnachweis und gültigem TÜV ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis sowie den Punktestand in Flensburg offenlegen. Auch der Zustand der Fahrzeuge, die nicht älter als zehn Jahre sein dürften, werde überprüft.

Uber sucht derweil weiter den Dialog mit allen Marktteilnehmern. Einfach wird das nicht: Das stark regulierte und nicht minder reformbedürftige Taxigewerbe ist gegen Uber und andere neue Konkurrenten auf die Barrikaden gegangen. Die Taxler erfreuen sich dabei der Solidarität der zuständigen Behörden. Das Berliner LABO gibt unumwunden zu, dass das Verbot auch dem "Grundgedanken des Schutzes des Taxigewerbes" folgt.

Auch die Politik ist nach Ansicht von Uber gefordert. Das Unternehmen will sich mit den Beteiligten um eine Kompromisslösung bemühen. Uber will nach Hamburg, Berlin, München und Frankfurt demnächst auch in weiteren deutschen Städten starten. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht momentan allerdings keine Grundlage für Gespräche: "Solange Uber gegen das, was wir für gesetzlich vorgeschrieben halten, verstößt, brauchen wir nicht reden", sagte Sprecherin Petra Roland der dpa. (vbr)