Verbraucherschutz vor 0190-Spam greift nicht

Eine Ă„nderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung vor rund einem halben Jahr sollte dem Missbrauch von 0190-Rufnummern vorbeugen. Bisher erweist sie sich als fast wirkungslos.

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Von
  • Holger Bleich

Eine Ă„nderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) sollte dem Missbrauch von 0190-Rufnummern vorbeugen. Rund ein halbes Jahr, nachdem die Ă„nderung in Kraft trat, scheint klar: Die TKV ist praxisfern gedacht und taugt bisher kaum, unerwĂĽnschten 0190-Werbe-Mails und Dialer-Abzocke einen Riegel vorzuschieben.

Verbraucher, die unverlangte E-Mails erhalten, in denen für 0190-Dialer geworben wird, sollen dies gemäß TKV eigentlich direkt dem Betreiber der Rufnummer mitteilen können. Dieser soll dann "unverzüglich geeignete Maßnahmen zur zukünftigen Unterbindung des Rechtsverstoßes ergreifen". Wenn diese Maßnahmen nicht greifen, hat der Betreiber "soweit möglich die missbräuchlich verwendete Mehrwertdiensterufnummer zu sperren, wenn er gesicherte Kenntnis von einer wiederholten oder schwerwiegenden Zuwiderhandlung hat", steht im relevanten Paragraf 13 a der TKV.

Die Zeitschrift c't berichtet in ihrer am Montag erscheinenden Ausgabe 6/03, wie die Betreiber von Rufnummern tatsächlich reagieren, wenn sie auf missbräuchliche Werbung aufmerksam gemacht werden: Meist dauert es Wochen, bis eine Rufnummer tatsächlich gesperrt ist. Mitunter weigern sich die Betreiber gegenüber den Verbrauchern, über die ergriffenen Maßnahmen Auskunft zu erteilen.

Oftmals ist es den Spam-Empfängern kaum möglich herauszubekommen, welcher Betreiber überhaupt hinter einer 0190-Nummer steckt. Informationen, die die zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dazu liefert, sind meist veraltet. heise online hat sich ein Beispiel herausgegriffen. Den Bericht darüber lesen Sie in unserer Rubrik c't-aktuell. (hob)