Verbraucherschutzzentrale warnt vor 3D-Sicherheitsverfahren bei Kreditkarten
Nach Meinung der Verbraucherzentrale bestehen Zweifel an der Sicherheit von Visas "Veryfied by Visa" und Mastercards "Securecode". Zudem gebe es in der Praxis Probleme bei der Haftung von SchÀden.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt [1] vor dem Einsatz von Kreditkarten, die das sogenannte 3D-Sicherheitsverfahren benutzen. Es ergĂ€nzt die Onlinezahlung um ein zusĂ€tzliches Passwort, das der Anwender zuvor festlegen soll. Es soll verhindern, dass ein Krimineller mit einer Kreditkarte oder den dazugehörigen Daten im Internet in Shops, die das Verfahren unterstĂŒtzen, einkaufen kann. Das VerfahÂren heiĂt bei Visa "Veryfied by Visa" und bei Mastercard "MasterCard securecode".
Nach Meinung der Verbraucherzentrale bestehen jedoch Zweifel an der Sicherheit des Systems, zudem drohen Kunden finanzielle Nachteile, wenn unberechtigte AbbuÂchungen auf dem Konto auftauchen. Laut Pressemitteilung könnten BetrĂŒger, die lediglich die Kartennummer und den Namen des Karteninhabers kennen, einen 3D-Sicherheitscode im Internet beantragen und damit auf Kosten des Kunden einkaufen. Andere Kriminelle wiederum könnten auf Web-Shoppingtour gehen, wenn es ihnen gelingt, den Sicherheitscode abzufangen. DafĂŒr mĂŒsste allerdings beispielsweise ein Trojaner auf dem PC des Opfers installiert sein.
Bei der Commerzbank kann man einen vergessenen SecureCode durch zusĂ€tzlich Angabe von Girokontonummer und Geburtsdatum ersetzen. Hat ein Dieb etwa eine Handtasche gestohlen, dĂŒrfte er jedoch Zugriff auf die erforderlichen Daten haben.
Zudem gebe es Probleme mit der Haftung. Es bestehe die Gefahr, dass sich Unternehmen auf den sogenannten Anscheinsbeweis berufen. Dabei wird angenommen, dass der MissÂbrauch nur deshalb entstehen konnte, weil der Kunde fahrlĂ€ssig mit dem 3D-Sicherheitsverfahren umgegangen sei. Aus diesem Grund kann der Kunde auf dem Schaden sitzenbleiben, wenn er keine Manipulation wie einen Trojanerbefall nachweisen kann.
Nach Angaben der VerbraucherschĂŒtzer hĂ€tten Visa und Mastercard sowie die kartenausgebenden Banken zwar erklĂ€rt, "dass sie sich im Gegensatz zu den EC-Karten-FĂ€llen nicht auf den fĂŒr die Verbraucher nachteiligen Anscheinsbeweis berufen wollen." In der Praxis weichen Banken davon offenbar ab. So soll sich beispielsweise die Advanzia Bank im Fall einer Lehrerin, die das 3D-Verfahren nutzte, geweigert haben, den Schaden zu ersetzen. Deshalb rĂ€t die Verbraucherzentrale NRW, zunĂ€chst auf den Einsatz des Sicherheitscodes zu verzichten, bis sĂ€mtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgerĂ€umt seien. (dab [2])
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