Verbraucherzentrale fordert mehr Klagerechte für Bundesbürger

"Mit dem Aushebeln von Verbraucherrechten lässt sich in Deutschland immer noch viel zu einfach Geld verdienen", meinte die Chefin des vzbv. Obwohl Telefonwerbung verboten sei, diene sie jeden Tag als Türöffner für Versicherungen oder Telefonverträge.

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  • dpa

Die Bundesbürger sollen nach dem Willen von Verbraucherschützern schärfer gegen illegale Geschäftspraktiken wie Telefonwerbung vorgehen können und mehr Klagerechte bekommen. "Mit dem Aushebeln von Verbraucherrechten lässt sich in Deutschland immer noch viel zu einfach Geld verdienen", sagte die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Edda Müller. Obwohl Telefonwerbung verboten sei, diene sie jeden Tag als Türöffner für Versicherungen oder Telefonverträge. Die Konsumenten könnten solche Verträge nicht auflösen und Schadensersatz fordern.

In fast 1000 Fällen gingen die Verbraucherschützer laut ihrer Jahresbilanz (PDF-Datei) im vergangenen Jahr gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken vor. Vor Gericht sei meistens zu Gunsten der Konsumenten entschieden worden – oft durch den Bundesgerichtshof. Zwischen 2000 und 2005 gaben die Verbraucherzentralen den Ausschlag für knapp 6000 Abmahnungen und erwirkten rund 2600 Unterlassungserklärungen.

Irreführung zahle sich aus, sagte Müller. Die Konsumenten hätten gegen unerwünschte Telefonwerbung oder beworbene Sonderangebote, die schon nach Stunden ausverkauft seien, keine individuellen Ansprüche. In solchen Fällen können die Verbraucherzentralen tätig werden. Sie beklagte, dass die Strafen zu gering seien und die Konsumenten ohne Entschädigung blieben. Oft gehe es um immense Summen wie bei Kerosinzuschlägen von Reiseveranstaltern auch nach Vertragsabschluss im Jahr 2000, die für die Firmen sechsstellig gewesen seien.

Die Verbraucherschützer erstritten in einigen Fällen auch vor dem Bundesgerichtshof Urteile im Sinne der Konsumenten. So dürfe sich der Otto-Versand in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop nicht ohne Einschränkung vorbehalten, einen Ersatzartikel zu liefern, wenn die Ware nicht vorrätig sei. Neckermann dürfe nicht den Eindruck erwecken, dass Kunden nur Anspruch auf eine Gutschrift hätten, wenn sie im Internethandel eine Lieferung zurückschickten. Rechtswidrig sei auch Werbung der Firma INA Germany für Handy-Klingeltöne gegenüber Minderjährigen, wenn der Endpreis nicht erkennbar sei.

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) will prüfen, inwieweit das Klagerecht verbessert werden kann. "Die Bundesregierung will zunächst weitere Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht sammeln", sagte eine Ministeriumssprecherin der dpa. Weitere Schritte würden dann geprüft. Federführend ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

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(dpa) / (jk)