Verbraucherzentrale warnt vor Benutzung von CT1-Telefonen

Das Telefonieren mit Schnurlostelefonen nach dem CT1-Standard, die seit Ende 1997 nicht mehr zugelassen sind, kann teuer werden.

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Von
  • Eckhard Paul

Schnurlose Telefone, die auf dem alten, so genannten CT1-Standard basieren, stehen seit Ende 1997 auf der Abschussliste der Regulierungssbehörde für Telekommunikation und Post. Die Änderung von Frequenznutzungsrechten zur Schaffung weiterer Kapazitäten im Bereich des öffentlichen Mobilfunks ließ die Dinosaurier der schnurlosen Telefonie aussterben.

Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen kann die Nutzung solcher nicht mehr zugelassenen Geräte erhebliche Kosten verursachen. Kommt es beim mittlerweile illegalen Betrieb zu nachweisbaren Störungen innerhalb der neu verteilten Frequenzbereiche, so wird der Verursacher für die Störungsermittlung gemäß der sogenannten EMVG-Kostenverordnung der Regulierungssbehörde zur Kasse gebeten, die sich dem jeweiligen Aufwand nach berechnet. Dabei können sich nach Angaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Mainz durchaus drei- bis vierstellige Beträge ergeben.

Eine Schonfrist bis zum Jahr 2008 wird dagegen Schnurlosgeräten nach den Funktionsstandards CT1+ (analog) und CT2 (digital) eingeräumt. (ecp)