Vergabe öffentlicher Aufträge ab Februar per Internet

Öffentliche Aufträge können voraussichtlich schon ab Februar auch per Internet vergeben werden. Die Bundesregierung beschloss eine entsprechende Änderung der Vergabeverordnung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Öffentliche Aufträge können voraussichtlich schon ab Februar auch per Internet vergeben werden. Die Bundesregierung beschloss am heutigen Mittwoch eine entsprechende Änderung der Vergabeverordnung, die die Ausschreibungs-Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf etwa von Büromöbeln oder bei der Vergabe von Bauaufträgen regelt. Die Änderung soll noch im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und bereits zum 1. Februar in Kraft treten.

Die Nutzung der neuen Medien durch öffentliche Auftraggeber bringe Deutschland im Zeitalter der Informationsgesellschaft ein großes Stück voran, sagte Wirtschaftsminister Werner Müller. Der Entwurf trage auch der Liberalisierung im Bereich der Telekommunikation und dem europäischem Wettbewerb Rechnung. Der Bundesrat hatte dem Entwurf zugestimmt, aber klärende Änderungen gefordert, die unter anderem Manipulationsmöglichkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen verhindern sollen.

Die öffentliche Hand vergibt nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes jährlich weit über 100.000 Aufträge im Gesamtwert von rund 500 Milliarden Mark. Durch die Vergabe im Internet könnten Verwaltungskosten in Höhe von fünf Milliarden Mark eingespart werden, sagte der Sprecher Franz-Reinhard Habbel. Oft sei der Verwaltungsaufwand bei Beschaffungen, etwa von Bleistiften, weit höher als die Maßnahme.

Die Vergabeordnung sah in ihrer bisherigen Fassung ein schriftliches Angebot in Papierform vor, das eigenhändig unterschrieben werden musste. Entscheidet sich eine Behörde auf Bund- , Landes- oder Gemeindeebene für den elektronischen Weg, so soll künftig die digitale Signatur die Angebote rechtsverbindlich machen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Regierung auf den Weg gebracht.

Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes können durch die digitale Signatur Angebote mit einem Zeitstempel versehen werden, so dass sie erst zu einem bestimmten Zeitpunkt geöffnet werden können. So sollen Manipulationen vermieden werden. Das Bundeswirtschaftsministerium testet die Sicherheit elektronischer Vergabe-Verfahren derzeit in Modellprojekten. Auch die Beschaffungs-Verfahren der Ämter und Behörden sollen rationeller werden. So können etwa zwei Nachbarstädte gleiche Bestellungen zum Beispiel von Streusalz auf einem elektronischen Marktplatz zusammen führen. (dpa) / (jk)