Verleger wegen Abo-Werbung gegen Datenschutzreform

Mit dem im Entwurf für ein neues Datenschutzrecht vorgesehenen Wegfall des sogenannten Listen-Privilegs verlieren Verlage ein wichtiges Marketinginstrument, beklagen die Verlegerverbände und fordern eine Änderung.

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  • dpa

Mit der Reform des Datenschutzes befürchten die Verleger gravierende Einschränkungen bei der Gewinnung neuer Leser. Sollte der Bundestag die Novelle wie geplant verabschieden, könnten die Blätter nicht mehr gezielt um Abonnenten werben, erklärten die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger am heutigen Mittwoch in Berlin. Bisher gewinnen Zeitungen durch direkte Ansprache ihres Zielpublikums bis zu 20 Prozent ihrer Abonnenten, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Dietmar Wolff. In Zukunft müssten sich Verlage auf anonymisierte Massenpost stützen.

"Presseabonnements sind erklärungsbedürftige Produkte, die nicht im Laden verkauft werden", sagte Wolff. Bisher ist es zulässig, Werbebriefe an bestimmte Zielgruppen zu versenden, etwa nach Beruf oder persönlichen Interessen. Die Adresslisten dafür werden von spezialisierten Firmen zusammengestellt, aber in der Regel den Auftraggebern nicht gezeigt. Erst wenn der Empfänger etwa eine Zeitung abonniert, erhält der Verlag seine Daten.

Künftig sollen Verbraucher nur dann gezielte Werbung per Post erhalten, wenn sie dem ausdrücklich zustimmt haben. Bisher müssen Verbraucher lediglich erklären, wenn sie keine Werbung mehr bekommen wollen. Der Wegfall dieses sogenannten "Listenprivilegs" würde die Verlage angesichts des Auflagenrückgangs unzumutbar schädigen, die Zahl der Postwurfsendungen aber drastisch steigen, betonte Wolff. Mit der Neuregelung werde man auch nicht wie beabsichtigt Datenskandale wie bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn verhindern. Vielmehr werde die Presse geschädigt, die über solche Fälle berichtet. Gestärkt werden müsse das Einspruchsrecht gegen Briefwerbung über die sogenannte "Robinson-Liste", erklärten die Verleger. (dpa) / (vbr)