Verräterisches Social-Media-Posting: Mutmaßlicher Erpresser vor Gericht

Eine selbst fotografierte Hand schlägt eine Brücke zwischen einem virtuellen Verdächtigen und einer realen Person. Die muss sich jetzt vor Gericht verantworten.

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(Bild: PopTika/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

In Finnland läuft gerade ein Prozess gegen den mutmaßlichen Erpresser eines Psychotherapie-Zentrums und dessen Patienten. Das Besondere daran: Auf die Spur des Angeklagten führte vor allem dessen Nachlässigkeit. So konnte das finnische NBI aus einem Bild von ihm, das er auf einer Social Media Site veröffentlicht hatte, einen Fingerabdruck extrahieren.

Im Rahmen eines Einbruchs in das Psychotherapie-Zentrum Vastaamo erbeutete der Täter die persönlichen Daten von über 33.000 Patienten und erpresste die Klinik damit. Als diese nicht zahlte, ging er dazu über, die Patienten selbst zu erpressen und deren Akten zu veröffentlichen. Allerdings hinterließ der Täter offenbar zahlreiche Spuren. Damit will Finnlands National Bureau of Investigation (NBI) einen 26-jährigen Finnen als Täter identifiziert haben, der daraufhin in Frankreich verhaftet, an Finnland ausgeliefert wurde und dort jetzt vor Gericht steht.

Eines der zahlreichen Indizien in dem aktuellen Prozess ist ein Fingerabdruck, der die Verbindung zwischen einer virtuellen Person und dem Angeklagten herstellen soll. Offenbar hatte der während eines Urlaubs in Frankreich beim Vorzeigen eines Gesichtswassers auch seine eigene Hand mit dem Handy fotografiert und anschließend dieses Bild bei einer Social-Media-Plattform hochgeladen.

Aus dem hochaufgelösten Foto konnte das NBI einen Fingerabdruck extrahieren.

(Bild: Centralkriminalpolisens förundersökningsmaterial)

Dieses Foto war so hochaufgelöst, dass die Behörden daraus einen Fingerabdruck rekonstruieren konnten. Und anscheinend stimmt dieser Fingerabdruck mit dem des jetzt angeklagten Finnen überein. Ob die Beweise gegen ihn aber tatsächlich für eine Verurteilung reichen, ist bislang nicht ausgemacht. Der Prozess läuft aktuell noch; ein Urteil wird für März dieses Jahres erwartet.

Dass die Rekonstruktion von Fingerabdrücken aus Fotos möglich ist, verwundert nicht. Bereits vor rund neun Jahren demonstrierte das erstmals der Biometrie-Hacker Starbug auf dem CCC-Kongress. Er verwendete dazu ein Foto der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen auf einer Pressekonferenz, das ein Fotograf mit einem guten Objektiv aufgenommen hatte. Dass heute dazu ein stinknormales Handy-Foto genügt, dürfte kaum überraschen.

(ju)