Verschärfte Copyright-Bestimmungen in Kanada und Japan

In Kanada wird künftig das Umgehen von Kopierschutztechniken unter Strafe gestellt, Warnhinweise an Copyright-Sünder sind aber vom Tisch. Japanischen Tauschbörsennutzern drohen bei illegalen Downloads bis zu zwei Jahre Haft.

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Das kanadische Parlament hat im Laufe der Woche mit 158 zu 135 Stimmen die Reform des nationalen Urheberrechts verabschiedet. Kern des Copyright Modernization Act (C-11) ist der rechtliche Schutz von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Ähnlich wie hierzulande wird das Umgehen von Kopierschutztechniken für rein private Zwecke aber nicht unter Strafe gestellt. Rechteinhaber könnten dagegen nur auf zivilrechtlichem Weg vorgehen. Ausdrücklich erlaubt werden Sicherungskopien.

Mit dem Gesetz, das auch neue Regeln zu Vertrieb, Verleih, öffentlichen Wiedergaberechten und zur Online-Verbreitung geschützter Inhalte vorsieht, haben die Abgeordneten mit der Mehrheit der regierenden Konservativen die "Internet-Verträge" der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 umgesetzt. Darauf hatte vor allem die US-Regierung gedrängt, die Kanada wegen Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten auf eine Schwarze Liste gesetzt hatte.

Andererseits werden durch das Gesetz erstmals Remixe in Form von nutzergenerierten, nicht-kommerziellen Inhalten erlaubt. Zudem werden die Strafen für Copyright-Verstöße im privaten, nicht-institutionellen Bereich von 20.000 auf maximal 5000 kanadische Dollar abgesenkt. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist, der den ursprünglichen Regierungsentwurf scharf kritisiert hatte, lobt zudem vom Parlament durchgesetzte Verbesserungen bei der Klausel zur Veröffentlichung von Auszügen geschützter Werke für den Unterrichtsgebrauch in geschlossenen Schulnetzen.

Auch die Umwandlung von Dateien in andere Formate wird aufgrund neuer Vorgaben zur Technologieneutralität gestattet. Gestrichen haben die Volksvertreter auch eine zunächst geplante Auflage für Internetprovider, wonach diese Nutzern auf Betreiben von Rechteinhabern hin beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise schicken sollten. Verbände der Unterhaltungs- und Kulturindustrie appellierten daher an den Senat, den Entwurf wieder zu verschärfen. Auch in der zweiten Kammer hat das Gesetz aber mittlerweile zwei Lesungen unverändert überstanden und muss nur noch von einem Ausschuss abgesegnet werden, was angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse als Formsache gilt.

Das japanische Oberhaus hat derweil am Mittwoch mit einer Copyright-Änderung die Daumenschrauben für Filesharer angezogen, wie die Japan Times berichtete. Tauschbörsennutzern des Landes drohen bei illegalen Downloads so bis zu zwei Jahre Haft sowie eine maximale Geldstrafe in Höhe von zwei Millionen Yen. Auf rechtswidrige Uploads stehen bereits bis zu zehn Jahre Gefängnis. Das Unterhaus des Parlaments hat das Vorhaben schon passiert, sodass die neuen Regeln Anfang Oktober in Kraft treten können. (anw)