Versteckte Spionage: Spielzeug-Puppe "Cayla" laut Netzagentur verboten

Die Bundesnetzagentur weist angesichts aktueller Berichte darauf hin, dass die Puppe "Cayla" in Deutschland verboten ist. Mit ihrer Aufnahmefunktion sei sie ein verstecktes Spionagegerät. Käufer müssen sie vernichten.

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Versteckte Spionage: Spielzeug-Puppe Cayla laut Netzagentur verboten

(Bild: myfriendcayla.de)

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Angesichts vermehrter Berichte über die Puppe "My Friend Cayla" hat die Bundesnetzagentur am Freitag darauf hingewiesen, dass die als verstecktes Spionagegerät in Deutschland verboten sei. "Cayla" umfasst ein Mikrofon, das Fragen der Kinder aufnimmt. Die werden dann ins Internet gesendet, um eine Antwort der Puppe zu ermöglichen. Hierzulande darf die Puppe nicht vertrieben werden und für Käufer bestehe unverändert eine Pflicht, die "Puppen unschädlich zu machen". Weitergehendes sei nicht geplant. Ob sich jemand strafbar macht, entscheiden allein die Strafverfolgungsbehörden, stellt die Netzagentur klar. Erste Spielzeuge seien auf Betreiben der Netzagentur bereits vom deutschen Markt genommen worden.

Die Puppe und ähnliches Kinderspielzeug war Ende des vergangenen Jahres in den Blickpunkt geraten, nachdem ein Rechtsgutachten auf die Spionage und Kritiker auf die datenschutzrechtlichen Probleme hingewiesen hatten. Weil die Bundesnetzagentur für die Durchsetzung des Verbots von Spionagegeräten zuständig ist, gehören "Cayla" & Co. in ihren Verantwortungsbereich. "Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen," erklärte nun deren Präsident. Mit Blick auf die Zielgruppe der Kinder ergänzte er, dass es in diesem Fall um den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft gehe.

Von Spielzeugen wie "Cayla" gehen demnach besondere Gefahren als Spionagegerät aus, da die Gespräche von Kindern und anderer Personen ohne deren oder der Kenntnis der Eltern aufgenommen und weitergeleitet werden. Gesetzwidrig sei es laut § 90 TKG, wenn Gegenstände durch ihre Form einen anderen Gegenstand vortäuschten oder als Alltagsgegenstände getarnt seien und dadurch das nicht öffentliche gesprochene Wort oder das Bild einer anderen Person unbemerkt aufnehmen können. Solche Geräte seien in Deutschland unabhängig von einer expliziten Warnung der Netzagentur verboten. Von Verkäufern und Käufern kann ihre Vernichtung und der Nachweis darüber verlangt werden. (mho)