Vertragsstreit: 1622 Schlichtungsfälle für die Bundesnetzagentur

​Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Behörde hatte 2021 etwas weniger zu tun als noch 2020, rechnet aber dank des neuen TKG künftig mit mehr Arbeit.

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(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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Im vergangenen Jahr hat die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur etwas weniger Streitfälle zwischen Telekommunikationsanbietern und ihren Kunden bearbeitet als im Vorjahr. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle Telekommunikation hervor, den die Bundesnetzagentur am Freitag veröffentlicht hat. Demnach hat die Behörde im vergangenen Jahr 1622 Anträge bearbeitet; im Jahr 2020 waren es noch 1844.

In 620 Fällen konnte den Angaben zufolge eine Einigung erzielt werden, 572 Verfahren blieben ergebnislos. 440 Anträge hat die Schlichtungsstelle abgelehnt, von denen 35 dann aber doch noch mit einer Kulanzentscheidung des betroffenen Anbieters gelöst wurden. Unter den im vergangenen Jahr bearbeiteten Fällen waren auch einige, die noch 2020 eingegangen waren.

Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Kunden. Dabei wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Verfahren betrafen jeweils etwa zur Hälfte das Festnetz und den Mobilfunk. Die Bundesnetzagentur gibt die durchschnittliche Dauer der Verfahren mit neun Wochen an.

Bei den im Tätigkeitsbericht 2021 verhandelten Streitigkeiten geht es überwiegend um Vertragsangelegenheiten wie nicht erfüllte Leistungsparameter, Laufzeiten oder Kündigungen (63 Prozent). Ein Fünftel der Fälle betraf Rechnungen. In 54 Streitfällen (4 Prozent) ging es um einen Umzug, 35 Fälle betrafen Anbieterwechsel oder Nummernportierung.

(Bild: Bundesnetzagentur)

"Auch im vorigen Jahr haben sich die Telekommunikationsunternehmen häufig an Schlichtungsverfahren unserer Verbraucherschlichtungsstelle beteiligt", erklärte Behördenchef Jochen Homann. Die Telekommunikationsanbieter nehmen freiwillig an den Schlichtungsverfahren teil. Dabei sank die Zahl der Fälle, in denen die Unternehmen die Teilnahme verweigerten, von 293 (2020) auf 235 Fälle. In 325 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge zurück.

Die Bundesnetzagentur rechnet "tendenziell" mit einer "Zunahme des Antragsaufkommens". Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sei ein Ordnungsrahmen geschaffen worden, der die Kunden- und Verbraucherrechte gestärkt und einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet geschaffen hat. Dies eröffne "einen erweiterten Handlungsspielraum" für die Schlichtungsstelle.

(vbr)