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Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Sperrungsverfügung in NRW

Andreas Wilkens

Die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen rechtsextreme ausländische Internet-Angebote sind nach Ansicht des Gerichts durch die Staatsverträge zu Mediendiensten und Jugendschutz gedeckt.

Der Staat darf von Internet-Zugangsanbietern die Sperrung von rechtsextremen, ausländischen Internet-Angeboten verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf [1] entschieden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte den Zugangsanbietern Sperrungsverfügungen für Nazi-Websites zugestellt [2], die im Ausland ins Internet gestellt werden. Die Zugangsanbieter hatten dagegen Klage eingereicht. Das Gericht entschied nun, dass die Verfügungen durch die Staatsverträge zu Mediendiensten und Jugendschutz gedeckt seien. (Az.: 27 K 5968/02).

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im September 2002 die sofortige Sperrung von Nazi-Websites angeordnet. Zuvor hatte sie die Widersprüche von 38 Providern gegen ihre Sperrungsverfügung [3] vom Februar 2002 zurückgewiesen [4]. Daraufhin klagte rund ein Dutzend der betroffenen Unternehmen. Zuletzt hatte im März das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines Kölner Providers gegen die Verfügung zurückgewiesen [5]. (anw [6])


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https://www.heise.de/-109364

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/
[2] https://www.heise.de/news/Bezirksregierung-Duesseldorf-ordnet-sofortige-Sperrung-von-Nazi-Websites-an-60801.html
[3] https://www.heise.de/news/Provider-in-Nordrhein-Westfalen-erhalten-Sperrungsverfuegungen-53926.html
[4] https://www.heise.de/news/Widersprueche-gegen-Internet-Sperrverfuegungen-zurueckgewiesen-65202.html
[5] https://www.heise.de/news/Verwaltungsgericht-Koeln-bestaetigt-Sperrungsverfuegung-in-NRW-149214.html
[6] mailto:anw@heise.de