Verwaltungsgerichte: Hooligan-Datei rechtswidrig
Eine Entscheidung der niedersĂ€chsischen Verwaltungsgerichte reicht weit ĂŒber den unmittelbaren Anlass hinaus. Möglicherweise ist sogar die bundesweite Anti-Terror-Datei betroffen.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannovers (10 A 2412/07) ist die vom Bundeskriminalamt und den BundeslĂ€ndern gefĂŒhrte Datei "GewalttĂ€ter Sport", auch als"Hooligan-Datei" bekannt, möglicherweise rechtswidrig. Das Gericht stĂŒtzt sich dabei auf die Auffassung, dass eine solche "Verbunddatei" nicht ohne Rechtsverordnung und Zustimmung des Bundesrates gefĂŒhrt werden darf. Weil dies nicht geschehen sei, sei die Datei rechtswidrig angelegt worden. Die umstrittene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist kurz vor Weihnachten vom Oberverwaltungsgericht LĂŒneburg bestĂ€tigt worden. Gegen die Entscheidung hat die Polizeidirektion Hannover Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes [1] reicht weit ĂŒber den unmittelbaren Anlass hinaus. Geklagt hatte ein Hannoveraner FuĂballfan, der als Ultra [2] eingestuft und in der Datei "GewalttĂ€ter Sport" (GWS) gespeichert wurde. Das Gericht befand, dass seine Daten gelöscht werden mĂŒssen, weil die Datei insgesamt gegenwĂ€rtig unzulĂ€ssig sei. Das Gericht bemĂ€ngelte eine fehlende Rechtsverordnung. AuĂerdem verneinte es die Argumentation des zustĂ€ndigen Bundesinnenministeriums, nach der das Ministerium "nach eigenem Ermessen entscheiden könne, ob die Verbunddateien mit oder ohne eine Rechtsverordnung gefĂŒhrt werden". Eine solche Ermessensfrage sei weder vom Gesetzeswortlaut noch in der inneren Systematik des Gesetzes, noch in der GesetzgebungsbegrĂŒndung gestĂŒtzt.
AusdrĂŒcklich ist von Verbunddateien die Rede, von denen Bundeskriminalamt und LĂ€nderpolizeien eine Vielzahl von Datenbanken gemeinsam pflegen, fĂŒllen und durchsuchen. So betrifft das Urteil nicht allein die "Hooligan-Datei", sondern auch andere Verbunddateien, die nach dem gleichen Schema der GWS-Datei angelegt sind. Insbesondere berĂŒhrt dies die vom Bundeskriminalamt angelegten Dateien LIMO (Erfassung politisch links motivierter Straftaten), REMO (Erfassung rechtsorientiert politisch motivierter StraftĂ€ter) und AUMO (StraftĂ€ter politisch motivierter AuslĂ€nderkriminalitĂ€t). Möglicherweise ist sogar die nach dem Gemeinsame-Dateien-Gesetz rechtlich korrekt vom Parlament abgesegnete Anti-Terror-Datei [3] betroffen, in der viele Einzeldateien zusammengefĂŒhrt werden. Auch die Zusammenarbeit europĂ€ischer Polizeien im Rahmen von Interpol ist gegenwĂ€rtig betroffen, denn auslĂ€ndische Behörden dĂŒrfen ebenso wenig auf rechtswidrig angelegte DatenbestĂ€nde zugreifen wie die hiesigen Ermittler.
Neben der grundsĂ€tzlichen KlĂ€rung der Frage durch das Bundesverwaltungsgericht könnte ein Weg darin bestehen, dass das Innenministerium nachtrĂ€glich eine Rechtsverordnung erlĂ€sst und diese ins Parlament zur Abstimmung gibt. Bis dahin haben Sportfans gute Chancen, ihre DatensĂ€tze aus der Datei "GewalttĂ€ter Sport" löschen zu lassen. Wie die Frankfurter Rundschau [4] berichtet, sind zahlreiche FuĂballfans dabei, das Löschen ihrer Daten zu beantragen. Nach der Arbeit bei der FuĂball-WM sieht die Zentrale Informationstelle Sport [5] (ZIS) in Neuss einen Berg von Arbeit auf sich zukommen. Sie ist fĂŒr die Pflege der Datei "GewalttĂ€ter Sport" zustĂ€ndig. Die seit 2000 gefĂŒhrte Datei "GewalttĂ€ter Sport" wird seit langer Zeit von den DatenschĂŒtzern kritisiert. (Detlef Borchers) / (jk [6])
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[1] http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05200200700241210%20A
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Ultr%C3%A0-Bewegung
[3] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/95584
[4] http://www.fr-online.de/in_und_ausland/sport/aktuell/1656676_Der-Hooligan-Datei-droht-die-Loeschung.html?sid=ab3765b0913f066998ae1d35415db8ee
[5] https://www.heise.de/news/Fussball-WM-Internationale-Informationsverdichter-nehmen-Arbeit-auf-130285.html
[6] mailto:jk@heise.de
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