Videospiele: USK setzt neue Prüfkriterien ab Januar um

Die USK implementiert ihre neuen Leitkriterien auf Basis des Jugendschutzgesetzes ab Januar. USK-Siegel werden damit aussagekräftiger.

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(Bild: USK)

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) implementiert ab dem 1. Januar 2023 neue Leitkriterien auf Basis des novellierten Jugendschutzgesetzes, das am 1. Mai 2021 in Kraft trat. Seitdem war die USK damit beschäftigt, ein neues Vorgehen für die Alterseinstufung von Videospielen auszuarbeiten. Ab dem 1. Januar wird es in der Praxis umgesetzt, teilte die Organisation nun mit.

Das neue Jugendschutzgesetz erlaubt es der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle unter anderem, "Kostenfallen" wie Lootboxen und Mikrotransaktionen in der Altersfreigabe für Videospiele zu berücksichtigen. Außerdem verpflichtet es die USK, bestimmte Inhalte und Interaktionsrisiken explizit aufzuzeigen.

Update

Eine Stellungnahme der USK wurde ergänzt.

Dazu hat die USK nun ein neues Alterssiegel vorgestellt: Neben den bekannten Farbabzeichen für die Altersfreigabe in fünf Stufen (ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren) finden sich in Spielestores und Verpackungen bald zwei Textfelder. Eines davon gibt Auskunft über die wesentlichen Gründe, die aus Sicht des Jugendschutzes zu einer bestimmten Altersfreigabe geführt haben, ist also eine etwas ausführlichere Erklärung der eigentlichen Alterseinstufung. Neben sexuellen Inhalten oder Gewalt können dazu auch Glücksspielelemente zählen.

Beispielbild der USK: Neben dem bekannten Siegel geben künftig zwei Textfelder Auskunft über Spielinhalte.

(Bild: USK)

Das zweite Textfeld gibt Hinweise zur Nutzung, deckt also die im Jugendschutzgesetz als "Interaktionsrisiken" bezeichneten Spielelemente ab. Dazu gehören beispielsweise Hinweise auf In-Game-Chats, Möglichkeiten zum Geldausgeben ("Mikrotransaktionen") und die Weitergabe des Standorts. Diese Spieleigenschaften dienen der weiterführenden Elterninformation, haben aber keinen Einfluss auf die eigentliche Alterseinstufung.

Die neuen Informationsschilder der USK geben damit deutlich mehr Auskunft als die bisherigen Siegel, die abseits der blanken Alterseinstufung keine Gründe für die Einstufung lieferten. Durch das neue Jugendschutzgesetz können in Einzelfällen aber auch die Alterseinstufungen selbst höher ausfallen, weil beispielsweise Kostenfallen und glücksspielähnliche Elemente einbezogen werden können. Das könnte Spiele mit Lootboxen wie EAs beliebte "FIFA"-Reihe treffen, deren Spiele bis heute ab 0 Jahren freigegeben waren.

"Die Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes in die Praxis war eine der größten Änderungen in der bisherigen Geschichte der USK als Prüfinstitution", sagte USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker. "Die Anpassungen sind ein wichtiger Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz. Besonders hilfreich im Entstehungsprozess war die Beteiligung der Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen, Eltern sowie pädagogischen Fachkräften, deren Erkenntnisse in die konkrete Ausgestaltung der Zusatzhinweise eingeflossen sind."

(dahe)