Vitality-Programm: Landgericht München schränkt Fitness-Tarif von Generali ein

Bei Generali können Versicherungskunden Werte aus ihrem Fitness-Tracker hochladen. Ein aktuelles Urteil verlangt jedoch mehr Transparenz für die Kunden.

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(Bild: Generali (Screenshot))

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Von
  • Torsten Kleinz
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Mit gesundheitsbewusstem Verhalten bares Geld sparen – mit diesem Modell versucht der Versicherungskonzern Generali seit Jahren, Kunden zu überzeugen. Wie nun bekannt wurde, hat das Landgericht München Ende Januar 2020 zwei Klauseln in einem Urteil (Az.: 12 O 8721/20) als unzulässig erachtet, nachdem Verbraucherschützer geklagt hatten. Die Versicherung hat inzwischen Rechtsmittel eingelegt.

In dem Verfahren ging es um zwei Klauseln eines Versicherungstarifs, der dem "Vitality"-Programm angehört. Kunden mit diesem Versicherungstarif können über eine App bestimmte gesundheitsfördernde Aktivitäten einreichen und sogar ihre Fitness-Tracker integrieren, um sich für Prämien zu qualifizieren.

Der Bund der Versicherten hatte bereits im Sommer gegen die Klauseln in den Versicherungsverträgen geklagt. Zum einen sollte eine nicht termingerechte Übermittlung der Gesundheitsdaten voll zulasten der Kunden gehen. Zum anderen konnten die Versicherungsnehmer nicht genügend nachvollziehen, welche wirtschaftlichen Folgen eine Auf- und Abstufung bei Vitality insbesondere bei der Überschussbeteiligung habe.

In beiden Punkten schloss sich das Landgericht München an. "Im Kern geht es nicht darum, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nicht erkennen könnte, welches Verhalten ihm welche Punkte und damit welchen Status [...] brächte", heißt es in der heise online vorliegenden Urteilsbegründung. Aber im Hinblick auf die Überschussanteile seien zumindest "abstrakte quantitative Differenzierungskriterien" anzugeben, damit die Versicherungsnehmer die Folgen einer anderen Einstufung abschätzen können, wenn sie sich etwa entschließen sollten, keine Gesundheitsdaten mehr zu übermitteln. Die Versicherung müsse dazu nicht ihre internen Kalkulationen preisgeben, aber zumindest allgemein verständlich erklären, um welche Anteile es gehe und anhand welcher Kriterien die Grenze zwischen den verschiedenen Einstufungen gezogen werde.

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Die klagenden Verbraucherschützer sind mit dem Urteil zufrieden. "Wir hoffen, dass die Versicherungswirtschaft dieses Urteil als Signal erkennt und es künftig unterlässt, in Personenversicherungen das individuelle Verhalten einzelner Versicherter bei der Prämienkalkulation in irgendeiner Weise zu berücksichtigen", sagt Alex Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten.

Generali hingegen betont, dass das Gericht lediglich zwei spezifische Klauseln aus dem Vertrag beanstandet habe. "Gegen das Versicherungsprodukt an sich und das Prinzip der Berücksichtigung gesundheitsbewussten Verhaltens hat das Gericht keine Bedenken formuliert", erklärte ein Sprecher gegenüber heise online. Die Versicherung hat bereits Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Dennoch werde man die Bedenken des Gerichts bei der Weiterentwicklung der Versicherungstarife berücksichtigen.

(olb)