Vivendi und Telekom streiten weiter um PTC

Das Oberste Gericht in Warschau hat ein Verfahren im Streit um Anteile des Mobilfunkers PTC wegen eines Formfehlers an die vorherige Instanz zurückverwiesen. Vivendi sieht darin eine Bestätigung, die Telekom winkt ab.

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In den langwierigen Streit zwischen der Deutschen Telekom und dem französischen Konzern Vivendi um ein großes Aktienpaket des polnischen Mobilfunkanbieters PTC (Polska Telefonia Cyfrowa) ist erneut Bewegung gekommen. Das oberste Gericht in Warschau gab einer Beschwerde Vivendis statt und verwies den Fall wegen formaler Fehler zurück an die vorherige Instanz. Die untergeordnete Kammer muss sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen. Dabei geht es um die Frage, ob ein Spruch des Wiener Schiedsgerichtshofes in Polen Anwendung findet.

Es geht um 48 Prozent der PTC-Aktien, auf die beide Parteien Anspruch erheben. Die Telekom, die bereits 49 Prozent an der PTC hielt, hatte das Paket unter Berufung auf ein altes Vorkaufsrecht vom polnischen Mischkonzern Elektrim erworben und führt PTC inzwischen voll in den Bilanzen. Die Franzosen argumentieren dagegen, dass die Aktien inzwischen der Holding Elektrim Telekomunikacja (ET), einem Gemeinschaftsunternehmen von Vivendi und Elektrim, gehörten. Elektrim hätte das Paket daher nicht an die Telekom veräußern dürfen. Vivendi war dagegen vor verschiedene Gerichte gezogen und klagt inzwischen auch in den USA.

Der Wiener Schiedsgerichtshof hatte im November 2004 das Vorkaufsrecht des Bonner Konzerns anerkannt und festgestellt, dass Elektrim die Anteile nicht an die Holding hätte abgeben dürfen. Die Telekom müsse mindestens den Buchwert der Beteiligung bezahlen, nach Schätzungen von Branchenkennern rund 600 Millionen Euro. Vivendi geht aber von einem deutlich höheren Marktwert der Beteiligung zwischen 2,2 Milliarden und 2,6 Milliarden Euro aus. In der Klage vor einem US-Gericht gibt Vivendi den Wert mit 2,5 Milliarden US-Dollar an.

Ob die Klage angenommen wird, soll sich laut Wall Street Journal gegen Ende des Frühjahrs entscheiden. Nach Ansicht von Rechtsexperten könnte es schwierig sein, die amerikanischen Richter davon zu überzeugen, warum ein Streit zwischen ausländischen Unternehmen um ein ausländisches Besitztum vor einem US-Gericht geführt werden soll.

Die Telekom betonte, dass die Entscheidung des obersten Gerichts keine neue Bewertung in der Sache bedeute, der Wiener Schiedsspruch habe weiterhin Bestand, und an den Eigentumsverhältnissen ändere sich nichts. Nach Vivendis Ansicht bedeutet die Auflage des Obersten Gerichts, dass die Wiener Entscheidung keine Gültigkeit hat und nach polnischem Recht ET weiterhin Besitzer des Aktienpakets sei. Ein österreichisches Gericht habe das ebenfalls festgestellt. Vivendi will die in zahlreichen Ländern angestrengten Verfahren weiterverfolgen, um sich das Aktienpaket und entsprechenden Schadensersatz doch noch zu sichern. (vbr)