Vodafone und Unitymedia: EU-Gericht weist Klagen gegen Kabel-Fusion ab

Telekom und andere Anbieter hatten wegen der Ăśbernahme von Unitymedia durch Vodafone gegen die EU-Kommission geklagt. Das EU-Gericht hat die Klagen abgewiesen.

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Ehemalige Niederlassung von Unitymedia in Köln.

(Bild: dpa/Archiv)

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Fünf Jahre nach der Übernahme von Kabelnetzbetreiber Unitymedia durch Vodafone hat der Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klagen dreier Wettbewerber gegen die wettbewerbsrechtliche Genehmigung der Fusion durch die EU-Kommission abgewiesen. Die Kommission war damals zu dem Schluss gekommen, die Übernahme wirke sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb aus. Das Gericht habe dies bestätigt und die Klagen abgewiesen, teilte das EuG am Mittwoch mit (Rechtssachen T-58/20, T-64/20, T-69/20).

Nach der erfolgreichen Übernahme von Kabel Deutschland im Jahr 2013 hatte Vodafone schon bald die Fühler nach weiteren Kabelnetzen ausgestreckt. Doch Gespräche mit dem globalen Kabelriesen Liberty Global über den möglichen Erwerb einiger europäischer Netze zogen sich hin. Erst 2018 war dann klar: Vodafone übernimmt unter anderem das deutsche Kabelnetz von Unity Media.

Mit der Übernahme sollte das deutsche Kabelnetz wieder weitgehend in einer Hand liegen. Dagegen liefen nicht nur die Konkurrenten Sturm, auch die EU-Kommission zeigte sich zunächst skeptisch und kündigte eine verschärfte Prüfung an. Geknüpft an einige Zugeständnisse Vodafones – unter anderem die Öffnung des Kabelnetzes für Telefónica Deutschland – haben die EU-Wettbewerbshüter schließlich grünes Licht gegeben.

Gegen diese Freigabe der Fusion durch die EU-Kommission hatten die Deutsche Telekom sowie die regionalen Kabelnetzbetreiber Netcologne und Tele Columbus geklagt. Sie argumentierten, der neue Kabelriese schaffe insbesondere auf dem Fernsehmarkt eine beherrschende Stellung. Andere Netzbetreiber hatten zudem befĂĽrchtet, ein neues "Kupfer-Duopol" auf dem Markt erschwere den Wettbewerb.

Telekom-CEO Tim Höttges hatte die Fusion wiederholt als "Wettbewerbsverzerrung" bezeichnet und von einer "Remonopolisierung des Kabelmarkts" gesprochen. Die Telekom zeigte sich damals überzeugt, dass die Auflagen der EU-Kommission keinen ausreichenden Schutz gegen "negative Auswirkungen im Bereich der Medien- und Programmvielfalt" böten – und sah darin den Hebel für einen erfolgreichen Gang vor Gericht.

Das EuG hat das nun zurückgewiesen. "Die Annahme der Kommission, dass die an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen auf den Endkundenmärkten für die Bereitstellung von Fernsehsignalen in Deutschland keine Wettbewerber seien, ist nicht zu beanstanden", teilte das Gericht mit. Bei der Genehmigung hatte eine Rolle gespielt, dass sich die Kabelnetze von Unitymedia und Vodafone regional nicht überschneiden.

Gegen die Entscheidung können die Kläger noch Rechtsmittel beim EuGH einlegen, die sich aber auf Verfahrensfragen beschränken. Ob das passieren wird, ist offen. "Wir sind nach wie vor überzeugt, dass der Zusammenschluss von Vodafone und Unitymedia hätte untersagt werden müssen", erklärte eine Telekom-Sprecherin. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass Vodafone im TV-Bereich ohnehin eine dominante Stellung innehatte, die durch die Übernahme nicht weiter verschärft worden sei. "Wir werden das Urteil genau analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden.“

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Stellungnahme der Deutschen Telekom im letzten Absatz ergänzt.

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Korrektur: EuG statt EuGH

(vbr)