Vorratsdatenspeicherung: BrĂĽssel verringert Druck auf Berlin
Vertreter der CDU/CSU sowie der SPD-Fraktion im Innenausschuss sprachen sich dafĂĽr aus, rasch eine Neuauflage der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzufĂĽhren.
Reinhard Priebe, Leiter der Direktion "Innere Sicherheit" bei EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, unterstrich am Mittwoch in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Bundestagsinnenausschusses, dass die Kommission gegen die Bundesregierung klagen wolle, weil sie die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat. Dabei wolle sie aber nicht auf höchstmögliche Sanktionen setzen, um den Druck aus dem Verfahren auf die Bundesregierung abzuschwächen. Das erfuhr heise online aus Regierungskreisen.
Geplant sei zwar, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Zwangsgeld gegen die Bundesrepublik zu beantragen, hieß es in Berlin. Damit solle erreicht werden, dass nach einem EuGH-Urteil schnellstmöglich ein mit dem EU-Recht vereinbarer Zustand hergestellt werde. Strafzahlungen würden so vom Tag des Beschlusses bis zum Abstellen der Vertragsverletzung berechnet. Wenn schnell ein neues Gesetz zur Datenspeicherung erlassen werde, das den Segen der Kommission erhalte, hielte sich der Strafbetrag im überschaubaren Rahmen. Parallel prüft der EuGH, ob die bestehende Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist – das Ergebnis könnte die Rechtslage noch komplett verändern.
In bisherigen Schätzungen einer Sanktion in Höhe von 32,5 Millionen Euro wurde davon ausgegangen, dass Brüssel einen sogenannten Pauschalbetrag beantragen werde. Er wird berechnet vom Ablauf der Umsetzungsfrist einer EU-Vorgabe bis zum EuGH-Urteil, hier die Zeit von 2008 an. Von diesem Mittel will die Kommission laut Priebe absehen.
Vertreter der CDU/CSU sowie der SPD-Fraktion im Innenausschuss sprachen sich am Mittwoch dafür aus, rasch eine Neuauflage der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Die Bundesregierung solle dazu "endlich" einen Entwurf vorlegen, forderten die Sozialdemokraten. Die FPD wiegelte dagegen ab, dass sie das Problem zwar im Blick habe, eine Lösung aber nicht einfach sei. Priebe betonte, dass die Kommission einen Vorschlag zur Verbesserung der Richtlinie unterbreiten werde. Es sei aber fraglich, ob es bei dem zunächst angekündigten Termin vor der Sommerpause bleiben werde.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat unterdessen postwendend den Appell seiner Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgewiesen, in Brüssel gemeinsam auf die rasche Änderung der Direktive zu drängen. "Wir sehen keinen Anlass, darauf näher einzugehen", sagte ein Sprecher des Ministers der dpa. Er betonte, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Hinweise für einen deutschen Gesetzentwurf gebe. Nach Ansicht des Innenressorts sei die geltende Richtlinie, nach der Verbindungs- und Standortdaten mindestens sechs Monate vorgehalten werden müssen, zudem "völlig in Ordnung". Die Justizministerin will die Telekommunikationsinformationen dagegen nur bei konkretem Verdacht und IP-Adressen sieben Tage pauschal speichern lassen. (anw)