Vorsicht bei "Vormerkungen" von .eu-Domains

Einige Anbieter im Internet führen "Vormerkungen" für EU-Domains durch. Daraus resultiert aber kein Anspruch auf die Einrichtung einer entsprechenden Domain.

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Von
  • Christian Rabanus

Seit einiger Zeit betreibt die EU-Kommission die Einführung einer Top-Level-Domain .eu. Am 2. Februar dieses Jahres hat sie dazu ein Arbeitspapier veröffentlicht, in dem "die Schaffung eines länderspezifischen Bereichs oberster Stufe (ccTLD) für die Europäische Union – .eu – untersucht" wird. Es steht allerdings bis heute noch nicht fest, wann und in welcher Form eine solche Top-Level-Domain tatsächlich eingeführt wird. Im Besonderen ist auch noch völlig unklar, wie die Registrierung und Verwaltung von EU-Domains organisiert sein soll.

Nichts desto trotz gibt es mittlerweile im Internet einige Anbieter, die damit werben, dass für die neuen EU-Domains "Vormerkungen" oder "pre-registrations" ab sofort möglich wären. Um aber solche Angebote, wie etwa dasjenige von doteu-partner.com oder von Internet Domain Registration (IDR), richtig einschätzen zu können, muss man etwas genauer hinsehen. Die "Vormerkung" oder "pre-registration" bezieht sich nämlich ausschließlich auf die Datenbanken der jeweiligen Anbieter. Diese versprechen zwar, dass in diesen Datenbanken Doubletten vermieden werden – es gibt aber beispielsweise keine Vernetzung der Datenbanken untereinander, sodass die Vormerkung von ein und demselben Domain-Namen in unterschiedlichen Datenbanken möglich ist.

Das EU-Papier nennt vier verschiendene denkbare Modelle für die Domain-Registrierung. Neben einer Gesellschaft ohne Erwerbszweck innerhalb der Europäischen Union hält die Kommission die Verwaltung der Domains durch eine privatwirtschaftliche Organisation, durch eine bestehende öffentliche oder private Organisation oder schließlich durch eine bestehende öffentliche Verwaltung für möglich. Das Papier favorisiert die erste Möglichkeit. Ganz gleich, welche Variante die EU tatsächlich wählt: Die Anbieter, die jetzt eine "Vormerkung" oder "pre-registration" durchführen, können nicht damit rechnen, bevorzugt Domains registrieren zu können. Mithin können sie auch nicht garantieren, dass "vorgemerkte" oder "pre-registrered" Domains tatsächlich eingerichtet werden können.

Auf dieses Problem von c't angesprochen erklärt der Projektleiter von doteu-partner.com, Markus Eggensperger, dass ein Anspruch auf eine bei ihm vorgemerkte EU-Domain natürlich nicht bestehe. Das sei auf den Webseiten des Projekts auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Seine Intention sei es, ein Interesse an EU-Domains zu wecken und die Interessen derjenigen Personen und Institutionen, die eine EU-Domain registrieren wollen, zu bündeln. Bislang sei bei ihm schon eine fünfstellige Zahl an Vormerkungen eingegangen. Die Irritationen darüber, dass er eine "Vormerkung" genannte Leistung anbiete, aber gleichzeitig darauf hinweise, dass mit dieser "Vormerkung" keinerlei Anspruch auf die Registierung einer EU-Domain entsteht, sind ihm völlig unverständlich. Er weist darauf hin, dass seine Leistungen völlig unverbindlich und kostenlos seien. Erst wenn die Frage nach den Registrierungsmodalitäten der EU-Domains geklärt sei, wolle er den Interessenten ein Angebot für die eigentliche Registierung unterbreiten – diese werde dann nicht kostenlos sein.

Jeder, der ein Interesse an der Registrierung einer EU-Domain hat, ist also gut beraten, sich nicht auf eine "Vormerkung" oder "pre-registration" zu verlassen. Es gibt derzeit keine Organisation, die von offizieller Seite mit der Sammlung von Registierungswünschen für EU-Domains betraut wäre – zu möglicher Verwirrung bei Interessierten über diese Tatsache kann übrigens auch beitragen, dass beispielsweise die Web-Seite von doteu-partner.com ein recht offiziöses Aussehen erhalten hat. Der Nutzen eines Datenbankeintrags bei privatwirtschaftlichen Initiativen sollte jedenfalls nicht überschätzt werden, schon gar nicht sollte man eine derart vorgemerkte Domain schon bewerben. (chr)