WIPO: Schutz für Web-Sendungen vorerst vom Tisch

Der für Urheberrecht zuständige Ausschuss der World Intellectual Property Organisation will zunächst keine neuen internationalen Schutzrechte für Webcasts einführen.

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  • Monika Ermert

Voerst wird es keine neuen internationalen Schutzrechte für die Verbreitung von Fernseh- und Rundfunksendungen per Webcast geben. Darauf haben sich die Mitglieder des Ausschusses "Urheber- und verwandte Schutzrechte" (SCCR) der World Intellectual Property Organisation (WIPO) nach einer Woche harter Verhandlungen in Genf am gestrigen Freitagabend geeinigt. Das geplante Vertragswerk namens WIPO Broadcasting Treaty soll zunächst auf den Schutz des klassischen Rundfunks gegen "Signalpiraterie" beschränkt werden.

Bürgerrechtsgruppen wie das globalisierungskritische Netzwerk ATTAC sehen in dem Vertrag allerdings nach wie vor einen Ausgangspunkt für neue urheberrechtsähnliche Monopolrechte für die Rundfunkanbieter. "Signal und Inhalt lassen sich einfach nicht trennen," sagte etwa Robin Gross von der Organisation IP Justice, die sich international für den Gedanken bürgerlicher Freiheitsrechte bei der Diskussion um geistiges Eigentum einsetzt. Mit dem neuen WIPO-Abkommen werde, so Gross, eine völlig neue Art von Schutzrechten eingeführt.

Der finnische Vorsitzende des SCCR, Jukka Liedes, sprach im Anschluss an die Sitzung gegenüber heise online von einem "sehr produktiven Treffen." Vor allem in die Frage von Schrankenbestimmungen zugunsten öffentlicher Interessen sei Bewegung gekommen. "Es gab eine Annäherung bei Beschränkungen der Schutzrechte zugunsten von Bereichen wie Forschung und Schulen," so Lieddes. "Bei der Frage nach der Einbeziehung von Webcasting haben wir allerdings die unverändert verhärteten Fronten." Um mit dem seit mehreren Jahren diskutierten Abkommen überhaupt voran zu kommen, habe man sich daher darauf geeinigt, die Frage neuer Schutzrechte für Webcasts zunächst zurückzustellen. Bei einem neuerlichen Treffen im September wollen die Beteiligten nun letzte Hand an einen auf klassischen Rundfunk beschränkten Text legen. Die Hauptversammlung der WIPO soll dann das Datum für eine diplomatische Konferenz im kommenden Jahr festlegen.

Von einem "realistischen Ergebnis" spricht der brasilianische Verhandlungsführer Guilherme Patriota: "Wir werden nicht hastig in eine diplomatische Konferenz hineingetrieben und bekommen ein enger gefasstes Abkommen." Allerdings sei keine Seite wirklich zufrieden – weder die USA, die sich massiv für die Integration von Webcasting stark gemacht hatte, noch die EU. Die Verhandlungsführer der Europäischen Union hatten laut einem Beobachterbericht der Civil Rights Coalition in den vergangenen Tagen dafür gekämpft, klassischen Rundfunkanbietern exklusive Rechte fürs "Simulcasting" und damit vor allem für Übertragungen ins Web einzuräumen.

In der Civil Rights Coalition arbeiten verschiedene nichtamtliche Organisationen wie IP Justice zusammen. Deren Vertreter befürchten, der entsprechende Artikel 6 des Entwurfs könne sich als eine Art trojanisches Pferd für Webcasting-Rechte zugunsten klassischer Rundfunkanbieter erweisen. Vertreter verschiedener Entwicklungsländer pochten darauf, solche Rechte auszuschließen. Nicht einmal der klassische Urheber habe unbeschränkte Rechte, wenn er seinen Inhalt im Internet verbreite – so der Brasilianer Patriota. Es sei zudem widersprüchlich, den Rundfunkanbietern diese Rechte einzuräumen, wenn man dedizierte Webcaster ausschließe.

Aus Sicht der US-Unterhändler bleiben Webcasting und Simulcasting beim nächsten Treffen erst einmal außen vor. "Beides wird nicht diskutiert," teilte eine Sprecherin des US Patent and Trademark Office (USPTO) auf Anfrage von heise online mit. "Es wurde vereinbart, Webcasting und Simulcasting in ein eigenes Dokument zu fassen, das dann erst im November diskutiert wird." Ganz aufgeben will man den Webcasting-Schutz also nicht. "Das Ziel ist ein Schutz für Rundfunkanbieter, die mit neuen Technologien arbeiten und damit dem Risiko der Signalpiraterie ausgesetzt sind," so die USPTO-Sprecherin. "Wir glauben, dass alle, die Inhalte auswählen, zusammenstellen und damit ein Programm machen, geschützt werden sollten – egal, welches technische Signal sie für die Ausstrahlung wählen."

Die EU, so unterstrich Lieddes, werde zudem noch einmal nachlegen, um Simulcasting doch noch im ersten Anlauf mit in den Vertrag zu bekommen. Patriota äußerte dem gegenüber: "Wenn die EU mit ihrem 'New Media Package' für die Rundfunkanbieter nicht zu weit vorprescht, klappt es mit der diplomatischen Konferenz." Eine Kompromiss-Linie könnte so aussehen, dass das Abkommen Fernseh- und Rundfunksendern statt eines Exklusivrechts ein eher defensives Recht einräumt, nach dem sie unerwünschte Web-Übertragungen ihrer Sendungen durch Dritte unterbinden dürfen.

Einen totalen Verzicht auf den Broadcasting-Vertrag, wie ihn zuletzt die US-Computerindustrie forderte, werde es nicht geben, so Patriota. "Das Abkommen steht schon so lange auf der Agenda der Regierungen. Würden sie es nicht extrem wichtig finden, hätte man die Verhandlungen längst eingestellt."

(Monika Ermert) / (psz)