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WTO kippt EU-Einfuhrzoll auf IT-GerÀte

Ulrike Kuhlmann

In einem Schiedsspruch untersagt die Welthandelsorganisation der EU, weiterhin Einfuhrzölle auf digitale Monitore, Multifunktionsdrucker und Settop-Boxen zu erheben.

Die Welthandelsorganisation (WTO [1]) hat einer Beschwerde der USA, Japans und Taiwans ĂŒber EU-Einfuhrzölle auf bestimmte elektronische Produkte stattgegeben. Nach Auskunft des US-Handelsministeriums [2] untersagt das WTO-Schiedsgericht der EuropĂ€ischen Union damit, an den großen EinfuhrhĂ€fen weiterhin Zölle auf digitale LCD-Monitore, Set-Top-Boxen und Multifunktionsdrucker mit Fotokopierfunktion zu erheben.

Das aktuelle Urteil geht auf ein Handelsabkommen aus dem Jahr 1996 zurĂŒck, nachdem diverse IT-Produkte grundsĂ€tzlich von Einfuhrzöllen befreit sein mĂŒssen. Das Information Technology Agreement (ITA [3]) haben 72 WTO-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, darunter auch die MitgliedslĂ€nder der EuropĂ€ischen Union. Im Laufe der Zeit hatte die EU [4] aber trotzdem einige elektronische ImportgĂŒter mit Steuern belegt [5] und dies damit begrĂŒndet, es handele sich nicht um IT-GerĂ€te, sondern um Unterhaltungselektronik.

Der US-Handelsbeauftragte Ron Kirk erklĂ€rte in einer Stellungnahme zum aktuellen Urteil, die EU habe Innovationen besteuert und damit die Entwicklung der Informationstechnik behindert. Dieser Praxis sei nun ein Ende gesetzt. Der weltweite Export der betroffenen GerĂ€te umfasste nach Angaben des US-Handelsministeriums im vergangenen Jahr ĂŒber 44 Milliarden US-Dollar.

Der Streit [6] um die EU-Zölle brodelt bereits seit geraumer Zeit. 2008 hatten schließlich USA, Japan und Taiwan die Schlichtungsstelle der WTO angerufen, um endgĂŒltige KlĂ€rung zu erzielen. Die ist mit dem aktuellen Schiedsspruch allerdings noch nicht gegeben: Die EU hat das Recht, Berufung einzulegen.

Auf die Ladenpreise fĂŒr Monitore, Multifunktionsdrucker oder Settop-Boxen dĂŒrfte sich der Schiedsspruch kaum auswirken, da viele dieser GerĂ€te ohnehin in Europa zusammengebaut werden. Interessant könnte er aber fĂŒr Digitalkameras, Handys und Smartphones, die mit Videofunktionen, InternetfĂ€higkeit oder TV-Empfangsmöglichkeiten ausgestattet sind. Sie mĂŒssten angesichts des Schiedsspruchs kĂŒnftig ebenfalls zollfrei importiert werden können. Und auch die 30-Sekunden-Videoaufnahmebegrenzung in Handys könnte dann entfallen. (uk [7])


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https://www.heise.de/-1060438

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.wto.org/
[2] http://www.ustr.gov/about-us/press-office/press-releases/2010/august/united-states-wins-wto-dispute-eu-high-tech-product
[3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Computerzoelle-sollen-weltweit-entfallen-8728.htm
[4] http://europa.eu/
[5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Einfuhrzoll-auf-LCDs-mit-Digitaleingang-geplant-93581.html
[6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Faellt-der-EU-Einfuhrzoll-auf-vermeintliche-Unterhaltungselektronik-1044691.html
[7] mailto:uk@ct.de