Warnung vor Überwachungspotenzial der neuen Bürger-Identifikationsnummer

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat das Verfahren zur Einführung und die Missbrauchsmöglichkeiten der vom 1. Juli an vergebenen Steuernummer und Personenkennziffer scharf kritisiert.

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat das Verfahren zur Einführung und die Missbrauchsmöglichkeiten der neuen eindeutigen Steuernummer scharf kritisiert. Diese teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 1. Juli jedem Deutschen vom Baby bis zum Greis zu. "Wegen der steuerrechtlichen Relevanz vieler Alltagsvorgänge von geschäftlichen Transaktionen bis zum einfachen Bezahlen einer Rechnung wird die neue Steuer-ID allgegenwärtig sein", warnt ULD-Leiter Thilo Weichert. "Hierüber können dann nicht nur Finanzämter, sondern Banken, Auskunfteien, Adressenhändler, Versandhändler und sonstige Unternehmen ihre Datenbestände zusammenführen." Dies sei zwar verboten. Den Datenschutzaufsichtsbehörden werde es aber "praktisch nicht möglich sein", einen solchen Missbrauch in Form der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile zu verhindern.

Nicht minder problematisch ist für Weichert die "beiläufige Schaffung" eines Bevölkerungsregisters beim BZSt selbst: "Es ist offensichtlich, dass der neue Datenbestand der Nukleus eines Bundesmelderegisters werden soll, das großen – vor allem behördlichen – Begehrlichkeiten ausgesetzt sein wird." Es bedürfe einer politischen Debatte, welche Daten auf Bundesebene zusammengeführt werden und wer diese nutzen könne. Anderenfalls werde der zentrale Meldedatenbestand zu wuchern beginnen und die informationelle Gewaltenteilung zwischen Behörden unter die Räder kommen.

Mit der Personenkennziffer (PKZ), die im Rahmen einer Salamitaktik über verschiedene Gesetze und Verordnungen "verschleiernd" vorangetrieben worden sei, würden zahlreiche "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen geschaffen. So wird laut Weichert generell "das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung an die Kette gelegt". Die erstmalige Zusammenführung der dezentral geführten Datenbestände über die rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen komme einer Zäsur in der nationalen Datenschutzgeschichte gleich: Seit den 70er Jahren habe der – nunmehr gekündigte – Konsens bestanden, dass ein zentrales Melderegister und eine PKZ verfassungswidrig seien. (Stefan Krempl) / (anw)