Website-Sperrungen in der Schweiz aufgehoben

Die Schweizer Provider können aufatmen: Die Sperrungsverfügung einer Untersuchungsrichterin gegen appel-au-peuple.org und swiss-corruption.com hat keinen Bestand.

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Von
  • Torsten Kleinz

Die Schweizer Provider können aufatmen: Die Sperrungsverfügung einer Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt hat keinen rechtlichen Bestand, wie die Swiss Network Operators Group (SwiNOG) mitteilt. In der Verfügung waren im Dezember vergangenen Jahres über 30 Provider aufgefordert worden, den Zugang zu zwei Webseiten zu sperren.

Betroffen waren die Seiten appel-au-peuple.org und swiss-corruption.com, gegen die verschiedene Anzeigen unter anderem wegen Ehrverletzung vorlagen. Da die Schweizer Justiz keine Zugriffsmöglichkeiten auf die Server hatte, sollten die Provider des Staates die Auslieferung der beanstandeten Inhalte durch gefälschte DNS-Einträge verhindern. Die Provider wurden nun informiert, dass die Anordnung hinfällig ist. Das zuständige Gericht in Lausanne hatte entschieden, dass die in der Anordnung zitierte Rechtsgrundlage nicht auf das Internet anzuwenden sei. Damit kam das Gericht einem Rekurs mehrerer betroffener Provider nach.

Die Sperre hatte sich erwartungsgemäß als wenig wirksam erwiesen: Schon kurze Zeit nach dem Erlass der Verfügung zog eine der inkriminierten Seiten auf eine Geocities-Adresse um. Eine Sperre über DNS-Einträge war nicht mehr möglich ohne gleichzeitig den Zugriff auf Tausende weiterer Seiten zu blockieren.

Der Provider green.ch weigerte sich ganz, der Anordnung nachzukommen. "Sollten solche kantonalen Verfügungen Schule machen, fänden sich die ISPs der Schweiz mit unzähligen Verfügungen konfrontiert, was zu einer massiven Beeinträchtigung des Internet-Zugangs für die Schweizer Kunden und Kundinnen führt", sagt Geschäftsführer Guido Honegger. Die anderen Provider kamen der offiziellen Anordnung nach, viele Unternehmen legten aber Rekurs ein. (Torsten Kleinz) / (jk)