Website des Neonazis Zündel in Kanada verboten

Die kanadische Menschenrechtskommission hat erstmals eine Website mit rassistischen Inhalten verboten.

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Von
  • Florian Rötzer

Die kanadische Menschenrechtskommission hat erstmals auf Grund des Menschenrechtsgesetzes eine Website mit rassistischen Inhalten verboten. Dabei ging es um die bei einem US-amerikanischen Provider liegende Website des Neonazis Ernst Zündel. Er ist deutscher Staatsbürger, der nach Kanada ausgewandert ist. Seit längerem verbreitet er über das Internet seine Propaganda, in der unter anderem der Holocaust vehement geleugnet wird. Die kanadische Staatsbürgerschaft war Zündel abgelehnt worden. Seit 2001 lebt er in den USA.

Nach dem kanadischen Menschenrechtsgesetz ist es verboten, Telekommunikationssysteme zu benutzen, um rassistische Inhalte zu verbreiten, so das Urteil im Prozess gegen Zündel. Die durch das Verbot eingeschränkte Meinungsfreiheit für den Beklagten sei minimal und gerechtfertigt. Das Gesetz verlange überdies nicht, dass die Website rechtlich Ernst Zündel gehören muss, um ihn für deren Inhalte verantwortlich machen zu können. Es reiche aus, dass er diese "kontrolliert".

Michelle Falardeau-Ramsay, die Vorsitzende der Menschenrechtskommission, erklärte zu dem Urteil, es zeige, dass "Hassbotschaften und -propaganda in der kanadischen Gesellschaft keinen Platz" haben: "Wir wissen jetzt, dass das Internet keine 'gesetzesfreie Zone' ist und nicht zur Verbreitung von Rassenhass benutzt werden kann." Allerdings wird in der Begründung das Verbot selbst als eher symbolischer Akt bezeichnet. Nicht einmal eine Strafe wurde Zündel für eine Nichtbeachtung in Aussicht gestellt. In den USA sind Inhalte wie die nun in Kanada beanstandeten von der Verfassung geschützt.

Mehr in Telepolis: Ein symbolisches Urteil. (fr)