Wertpapierhandel: Testkäufer der Finanzaufsicht decken Beraterfehler auf

Finanzinstitute kommen ihrer Informationspflicht beim Wertpapierhandel in viele Fällen nicht nach. Zu diesem Ergebnis kommt ein verdeckter Test der BaFin.

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(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zahlreiche Mängel bei der Beratungsqualität von Banken und Sparkassen festgestellt. Im Zuge des Mystery Shopping getauften Tests mit geschulten, aber verdeckt agierenden Personen kamen die Finanzinstitute oftmals ihren gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nicht nach. In einigen Punkten fielen die Ergebnisse nach eigenen Angaben noch schlechter als bei einer Überprüfung im Sommer 2021 aus.

Seit dem dritten Quartal überprüften die Testkäufer insgesamt 16 Banken und Sparkassen, insgesamt erfolgten 100 Testkäufe. In 40 Prozent der Fälle händigten die Berater keine Geeignetheitserklärung aus. Dabei sind Finanzinstitute seit Anfang 2018 aufgrund der europäischen Finanzmarktrichtlichtlinie (MiFID II, Markets in Financial Instruments Directive II dazu verpflichtet, ihre Investitionsempfehlung zu begründen. Diese Begründung soll erklären, warum ein bestimmtes Produkt zum Kunden passt. Beim ersten Mystery Shopping blieb die Erklärung nur in 22 Prozent aus.

Ebenfalls seit 2018 ist die Ex-ante-Kosteninformation vorgeschrieben. Diese soll gemäß MiFID II ausdrücklich vor der Order ausführlich über die Kosten eines Wertpapierkaufs informieren – inklusive aller Nebenkosten. In gleich 67 Prozent der Testkäufe kamen die Berater diese Pflicht aber nicht nach. Allerdings relativiert die BaFin dieses Ergebnis. Denn in keinem Test kam es zu einer Order. "Wir können also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre“, so Christian Bock, Verbraucherschutzbeauftragter der Finanzaufsicht. Allerdings: Beim ersten Testlauf im Sommer 2021 fehlte die Ex-ante-Kosteninformation nur in 19 Prozent aller Fälle.

Allerdings gab es im Test auch positive Lichtblicke. Denn in nur 13 Prozent blieb die Abfrage nach Nachhaltigkeitspräferenzen der Testpersonen aus. Seit August 2022 müssen Finanzinstitute die Kunden nach ihren persönlichen ESG-Präferenzen (Environment, Social and Governance; Umwelt Soziales und Unternehmensführung) befragen. Dies muss vor der Empfehlung eines Produkts erfolgen.

Viele der getesteten Banken und Sparkassen haben sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten gehalten. Einzig beim Thema Nachhaltigkeit konnten die Tester nur wenige Verstöße feststellen.

(Bild: BaFin)

Eine positive Entwicklung sieht die BaFin beim Thema Altersdiskriminierung. So gab es beim ersten Mystery Shopping im Sommer 2021 Auffälligkeiten bezüglich der Fehlerquote bei den Testprofilen (35 bis 50 Jahre, über 60 Jahre). Die nun veröffentlichten Ergebnisse deuten hingegen nicht mehr darauf hin, dass ältere Kunden benachteiligt werden.

Welche Banken und Sparkassen die BaFin konkret getestet hat, nennt die Finanzaufsicht nicht. Man habe aber alle betroffenen Institute informiert. Diese haben sich laut Bock kooperativ und konstruktiv gezeigt. Ob die angekündigten Verbesserungen der Prozesse Wirkung zeigen, will die BaFin überwachen.

Die Mystery-Shopping-Tests sind Bestandteil einer EU-weiten Qualitätssicherung. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden insgesamt 194 Finanzunternehmen – 118 Banken und Sparkassen, 76 Investment-Unternehmen – geprüft. Vor allem bei den Ex-ante-Kosteninformationen habe es dabei zahlreiche Verstöße gegeben, so die ESMA. Im Detail nennt die europäische Behörde Provisionen an Dritte, die in vielen Fällen nicht Bestandteil der Aufschlüsselung gewesen wären. Ebenso hätten die Berater häufiger nicht erklärt, wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen.

Infolge der Ergebnisse will die ESMA unter anderem die entsprechenden Leitfäden für Finanzinstitute überarbeiten. Zudem will man Vorbereitungen für eine EU-weit einheitliche Auflistung der Ex-ante-Kosten treffen. (pbe)