Wettbewerb: Wetter.com will Schadenersatz von Google

Das Wetterportal klagt gegen Google, weil das auf seinen Ergebnisseiten eine Box mit Wetterinformationen anzeigt. Das verstoße gegen den fairen Wettbewerb.

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(Bild: heise online / anw)

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Das Webportal Wetter.com geht dagegen vor, dass Google auf den Ergebnisseiten seiner Suchmaschine eine Box mit Wetterinformationen anzeigt. Das Tochterunternehmen von ProSiebenSat.1 Media klagt beim Landgericht Mannheim gegen das US-Unternehmen wegen einer "besonders schwerwiegenden Form des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Google als Gatekeeper". Das bestätigte ein Sprecher der Firmenmutter gegenüber heise online. Mit der Klage strebe sein Unternehmen an, dass Google fortan keine Wetterbox mehr anzeigt und Schadenersatz zahlt.

"Das Design und die Größe der Google-Wetterbox, die bei entsprechender Suche über den organischen Suchergebnissen angezeigt wird, verdrängen konkurrierende Wettervorhersagedienste wie Wetter.com auf mobilen Geräten und normalen Computern auf deutlich weniger sichtbare Plätze", erläuterte der Sprecher weiter. Anbietern wie Wetter.com entgehe eine erhebliche Zahl an Besuchern, "da diese nicht das für sie relevanteste und beste Ergebnis sehen, sondern ein Ergebnis, das Google aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewählt hat". Auf die Weise würden Wettbewerb und Innovation unterdrückt.

Wetter.com hat sich nach eigenen Angaben bereits am 21. Juni 2019 in dieser Angelegenheit bei der Europäischen Kommission beschwert. Diese habe den Fall zwar offiziell untersucht, bisher aber ohne Ergebnis, teilte der Sprecher weiter mit. Daher habe sich Wetter.com entschlossen, gegen Google direkt vor Gericht zu gehen.

"Google hat seine Stellung auf dem Markt der Wettervorhersagen aus unserer Sicht nicht mit Mitteln des Leistungswettbewerbs erreicht", teilte Wetter.com mit. "Durch die Begünstigung der eigenen Dienste innerhalb seiner allgemeinen Suchergebnisseiten verschafft sich Google ungerechtfertigte Vorteile und verstößt mit seinem Wettervorhersagedienst gegen die strengen Kriterien seines eigenen Suchalgorithmus." Wetter.com wolle mit seiner Klage faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.

In Deutschland zeigt Google seit ungefähr 2010 das aktuelle Wetter sowie eine Vorhersage über seiner Ergebnisliste an, wenn in die Suchmaske der Begriff "Wetter" und der gewünschte Ort eingegeben wird. "Wetter.com" wird zwar in der Liste, darüber erscheint aber die Wetter-Infobox, deren Ergebnisse zurzeit vom IBM-Unternehmen The Weather Company stammen.

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Das Argument der "Begünstigung eigener Dienste" brachten Unternehmen aus anderen Branchen früher schon gegen Google vor. Beispielsweise kritisierten vor knapp drei Jahren 135 IT-Unternehmen Google, weil es speziell eigene Shopping-Dienste bevorzuge. Im Jahr darauf leitete die EU-Kommission gegen Googles Anzeigen-Geschäft ein Kartellverfahren ein.

Das von Wetter.com verwendete Stichwort "Gatekeeper" taucht im Zusammenhang mit dem Digital Markets Acts der Europäischen Union auf. Darunter werden besonders große Anbieter gefasst, die dazu verpflichtet werden, mehr Konkurrenz zu ermöglichen. Neben der Google-Mutter Alphabet zählen dazu Amazon, Apple, Bytedance, Meta und Microsoft.

(anw)