Widerspruch gegen Verbot von UberPOP in Hamburg

Private Fahrer, die mit ihrem eigenen Auto Mitfahrdienste anbieten: Die Hamburger Verkehrsbehörde hält gar nichts von UberPOP. Taxifahrer applaudieren, der US-Anbieter legt Widerspruch ein.

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Das US-Startup Uber wehrt sich gegen das Verbot seiner Fahrervermittlungsplattform UberPOP durch die Hamburger Verkehrbehörde. Uber habe Widerspruch gegen das Verbot eingelegt, bestätigte die Behörde am Donnerstag der dpa. Die Behörde hatte dem Unternehmen per Unterlassungsverfügung untersagt, den Dienst in Hamburg anzubieten. In Berlin war UberPOP zuvor von einem Gericht gestoppt worden.

Mit der Uber-App kann man eine lizenzierte Limousine ordern – oder einen Freizeitchauffeur.

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Bei UberPOP können Privatpersonen Fahrdienste mit dem eigenen Auto anbieten. Das verstößt nach Ansicht der Hamburger Verkehrsbehörde und der Taxi-Verbände gegen geltendes Recht. Für den gewerblichen Personenverkehr muss der Anbieter unter anderem eine Konzession und der Fahrer einen Personenbeförderungsschein vorweisen. Autobesitzer haben ihre Fahrzeuge zudem in der Regel nicht für gewerbliche Nutzung versichert, was deutlich mehr kostet als eine normale Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Uber sieht darin offenbar keinen Widerspruch zu seinem Geschäftsmodell. "Uber wird sich selbst und sein Recht, in Hamburg Dienstleistungen anzubieten, verteidigen", hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens, in das finanzstarke US-Investoren ihr Geld gesteckt haben. Das Risiko tragen damit vor allem die Freizeitchauffeure, die sich mit UberPOP ein bisschen was dazuverdienen wollen: Ihnen droht eine Strafe von 1000 Euro, wenn sie erwischt werden – und auch Ärger mit der Versicherung.

Das Hauptgeschäftsmodell von Uber ist die Vermittlung von Limousinen mit Chauffeur als Alternative zum Taxi. Das ist auch hierzulande völlig legal, so lange sich die teilnehmenden Unternehmen und Fahrer an die Regeln halten. In den US-Metropolen sind die Uber-Limousinen schon sehr beliebt, hier vermittelt Uber auch teilnehmende Taxis. Das Unternehmen verdient an Buchungsgebühren und einer Provision vom Fahrpreis.

In Deutschland ist es weniger üblich, sich mit einer schwarzen Limousine durch die Gegend fahren zu lassen. Der Markt ist hierzulande noch deutlich kleiner als in den USA. Trotzdem ist Uber nicht alleine: Sixt ist mit MyDriver zum Beispiel ebenso im Limousinengeschäft wie Blacklane, an dem Daimler beteiligt ist. Da sieht UberPOP wie eine lukrative Idee aus – die allerdings in Europa auf erbitterten Widerstand trifft. Den hat auch das Hamburger Startup Wundercar erfahren, dass derzeit versucht, dem Verbot mit einer Neubeschreibung seiner Dienstleistung zu entgehen. (vbr)