Zahlungsabwicklung für Pornowebseite bringt Visa in Bedrängnis

Visa könnte für die Unterstützung bei der Vermarktung von Pornhub-Videos mit Kindern haftbar gemacht werden. Ein Schuldspruch ist die Klagezulassung aber nicht.

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(Bild: Shutterstock/Empirephotostock)

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Von
  • Andreas Knobloch

Ein Bundesbezirksgericht in Kalifornien lässt eine Klage gegen den Finanzdiensleister Visa zu. Das Unternehmen habe glaubhaft gewusst, dass der Pornoseitenbetreiber MindGeek mit Sexvideos mit Kindern Geld verdiente, so Richter Cormac Carney in einer Entscheidung Ende Juli im Fall Serena Fleites v. MindGeek et al.

Das Gericht wies damit den Antrag Visas zurück, seinen Teil der Klage einzustellen. Richter Carney begründet die Entscheidung damit, dass das Unternehmen plausibel "beabsichtigte, MindGeek bei der Monetarisierung von Kinderpornografie zu helfen". Visa habe weiterhin Zahlungsabwicklungsdienste für die Pornowebseite Pornhub des kanadischen Unternehmens MindGeek angeboten, obwohl es wusste, dass die Porno-Plattform es versäumt hatte, Videos Minderjähriger zu moderieren. Das berichtet das US-Techportal The Verge.

In der anhängigen Klage wird MindGeek, Visa und anderen Firmen eine Reihe von Gesetzesverstößen vorgeworfen. Sie sollen unter anderem den Trafficking Victims Protection Reauthorization Act (TVPRA) und das kalifornische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UCL) verletzt haben.

Die Klage geht auf ein sexuell eindeutiges Video zurück, das gefilmt und auf Pornhub veröffentlicht wurde. In ihm ist die Klägerin, die damals Teenagerin war, zu sehen. "Obwohl Pornhub über die Rechtswidrigkeit des Videos informiert wurde, zögerte es angeblich wochenlang, es von der Seite zu nehmen, so dass es immer wieder herunter- und wieder hochgeladen werden konnte und nebenbei Werbeeinnahmen erzielt wurden", schreibt The Verge. Erst nach einem Bericht der New York Times, es seien Kindesmissbrauchsvideos und Videos mit sexueller Gewalt gegen Minderjährige auf Pornhub veröffentlicht worden, stellten die Zahlungsanbieter Visa und Mastercard ihre Geschäftsbeziehungen zur Pornhub-Betreiberfirma MindGeek vorläufig ein. Zudem verklagten Dutzende Frauen MindGeek wegen nicht-einvernehmlicher Sexvideos.

"Visa lieh MindGeek ein dringend benötigtes Werkzeug – sein Zahlungsnetzwerk – mit dem vermeintlichen Wissen, dass es auf den MindGeek-Websites eine Fülle monetarisierter Kinderpornos gab", schreibt Richter Carney. Er weist zudem darauf hin, dass MindGeek erst nach der Veröffentlichung der Geschichte über Pornhub durch die New York Times und der Sperrung des Kontos durch Visa mehrere Millionen Videos entfernt hat, um Bedenken auszuräumen. Visa wird vom Gericht nicht aufgefordert, "die Milliarden einzelner Transaktionen zu überwachen, die es jedes Jahr verarbeitet", so die Entscheidung, "Es wird lediglich gebeten, nicht das Werkzeug anzubieten, mit dem eine bekannte, mutmaßlich kriminelle Organisation ihre Verbrechen begeht."

Das Gericht unterscheidet zudem das Verhalten Visas von dem anderer Unternehmen, die indirekt mit Pornhub und MindGeek zusammenarbeiten. So könne beispielsweise Google nicht unbedingt dafür haftbar gemacht werden kann, wenn es Pornhub-Links in den Suchergebnissen erscheinen lässt. "Visa hat angeblich wissentlich genau das Werkzeug zur Verfügung gestellt, mit dem MindGeek sein angebliches Verbrechen begangen hat, von Kinderpornografie finanziell zu profitieren", schreibt Carney, "Selbst wenn Google weiß, dass seine Suchmaschine benutzt wird, um den Verkehr zu einer Website zu leiten, auf der es angeblich von Kinderpornos wimmelt, und dadurch indirekt dazu beiträgt, dass diese Website von ihren illegalen Inhalten finanziell profitiert, hätte es im Gegensatz zu Visa kein Werkzeug zur Verfügung gestellt, mit dem das Verbrechen vollendet wird."

In einer Erklärung gegenüber dem Branchenblatt Variety bezeichnete Visa die Entscheidung als "enttäuschend" und sagte, dass es "die Nutzung unseres Netzwerks für illegale Aktivitäten nicht tolerieren wird", aber "wir glauben weiterhin, dass Visa in diesem Fall unzulässig Beklagte ist". Die Gerichtsentscheidung bedeutet allerdings noch keinen Schuldspruch gegen Visa, sondern lediglich die Zulassung der Klage gegen den Finanzdienstleister. Erst wenn nach Verhandlung der Sache selbst gerichtlich festgestellt wird, dass die Anschuldigungen wahr sind, könnte Visa haftbar werden.

Das Verfahren heißt Serena Fleistes v. Mindgeek et al und ist am Bundesbezirksgericht für Zentralkalifornien unter dem Az. CV 21-04920 anhängig.

(akn)