Zeitungsverleger: Online-Ausweitung von ARD und ZDF rechtswidrig

Die Ausweitung der Online-Angebote von ARD und ZDF verstößt nach Ansicht der Zeitungsverleger gegen geltendes Recht. Die öffentlich-rechtlichen Sender widersprechen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Ausweitung der Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten verstößt nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gegen geltendes Recht. Dies geht aus einem Gutachten hervor, das der BDZV am heutigen Dienstag in Düsseldorf vorstellte. ARD und ZDF könnten zwar neue Dienste mittels neuer Techniken anbieten. Nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags müssten diese jedoch ausdrücklich programmbezogen sein, betonte der Leipziger Medienrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten.

"Das Internet dient als Mittel zur Kommunikation und zur Suche nach Informationen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hingegen stellt dem passiven Nutzer eine Grundversorgung mit Informationen zur Verfügung." Internetdienste fielen nicht unter den Rundfunkbegriff. Das Vorhaben des Westdeutschen Rundfunks (WDR), ein Internetportal für Nordrhein-Westfalen einzurichten, sei mit dem Rundfunkrecht und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar, erklärte Degenhart weiter.

Der BDZV drohte dem WDR mit juristischen Konsequenzen. "Falls unsere heutige Einflussnahme nichts nutzen sollte, werden wir rechtliche Schritte einleiten und gegebenenfalls eine Verfassungsklage anstrengen", sagte BDZV-Vizepräsident Richard Rebmann laut dpa.

Der ARD-Vorsitzende und WDR-Intendant Fritz Pleitgen bezeichnete die Kritik sofort als unbegründet. "Dies ist ein Gutachten, das die Interessen der Auftraggeber widerspiegelt und nicht die Interessen der Gesellschaft", kommentierte Pleitgen das Gutachten und die Forderungen des BDZV. Insbesondere könne von einem Überschreiten des dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgegebenen Funktionsauftrags nicht die Rede sein: "Wir halten uns streng an die Formulierungen des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages", meinte Pleitgen. Dies gelte selbstverständlich auch für die Online-Angebote des WDR.

Auch das ZDF wies das Gutachten umgehend zurück. ZDF-Intendant Dieter Stolte bezeichnete Degenhart als "Vertreter von Mindermeinungen", dessen bisherige Veröffentlichungen zu öffentlich-rechtlichen Rundfunkthemen sich weder medienrechtlich noch medienpolitisch durchgesetzt hätten. "Seinen jetzigen Thesen zum öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag wird es nicht anders ergehen." Das öffentlich-rechtliche Online-Angebot sei durch den vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder eindeutig festgelegt und definiert.

Der ZDF-Intendant bezeichnete es zugleich als "ein ebenso durchsichtiges wie untaugliches Manöver", die Kooperation zwischen dem ZDF und T-Online in Misskredit zu bringen. Dabei habe der Fernsehrat des ZDF – unter Mitwirkung von Vertretern der Zeitungsverleger – heute.t-online.de einmütig begrüßt. Das ZDF hatte die Partnerschaft mit T-Online vergangene Woche angekündigt. Der Mainzer Sender will heute.t-online.de, das sich vor allem an jüngere Mediennutzer wendet, zum größten Nachrichtenportal Europas ausbauen. (jk)