Zuckerman gegen Zuckerberg: Feststellungsklage wegen Facebook-Plug-in abgewiesen

Sind Plug-Ins zur Bearbeitung von Facebook-Feeds gesetzlich geschĂĽtzt? Ein US-Bezirksgericht wollte diese Frage nicht auf theoretischer Basis verhandeln.

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(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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Darf man ein Facebook-Plugin veröffentlichen und nutzen, das alle Abonennten eines Feeds auf einmal entfernt, ohne vom Meta-Konzern juristisch belangt zu werden? Diese Frage bleibt vorerst unbeantwortet, nachdem US-Bezirksrichterin Jacqueline Scott Corley eine dahingehende Feststellungsklage am Donnerstag vorläufig zurückwies. Das meldet die New York Times unter Berufung auf Gerichtsunterlagen. Die Klage hat Professor Ethan Zuckerman angestrengt, um sicherzustellen, dass ihn der Meta-Konzern, Eigner der Social-Media-Plattform Facebook, nicht verklagen könne, sollte er ein solches Werkzeug in Verkehr bringen, damit Anwender ihre Feeds selbst bearbeiten können.

Der Fall hat eine Vorgeschichte: Bereits vor mehreren Jahren kam der Brite Louis Barclay auf die Idee, ein derartiges Plug-in unter dem Namen Unfollow Everything zu entwickeln. Doch 2021 drohte ihm der Meta-Konzern juristische Schritte an, falls er es veröffentlicht, woraufhin Barclay sein Projekt aus Furcht vor Konsequenzen stoppte. Doch seit Ende August rückt Professor Ethan Zuckerman, Kommunikationsforscher an der Universität von Massachusetts Amherst, das Thema wieder in den Blickpunkt und in größeren Zusammenhang: Wer hat eigentlich die Verfügungsgewalt über Inhalte von sozialen Medien, wer bestimmt, was wir dort sehen?

Bei der Klärung dieser Frage erhält Zuckerman Unterstützung vom Knight First Amendment Institute, einer Organisation, die sich für die Redefreiheit einsetzt. Zuckerman und die Anwälte des Knight First Amendment Institute, berufen sich auf Abschnitt 230 des Communications Decency Act und argumentieren sinngemäß, dass man mit dem Browser-Plugin zum Bereitsteller eines interaktiven Computerdienstes wird. Damit könnten dann nicht nur Plattformbetreiber in den Newsfeed eingreifen, sondern auch Nutzer, und zwar um die Verbreitung von als anstößig oder böswillig erachteten Inhalten zu unterbinden. Auf dieser Grundlage wollten Zuckerman und Anwälte feststellen lassen, dass sie Meta nicht belangen könne, sollten sie ein solches Tool entwickeln und veröffentlichen. Den Zusammenhang haben wir ausführlich im Beitrag Zuckerman v Zuckerberg: Recht auf Facebook-Plugins eingeklagt beschrieben.

Meta ging gegen die Feststellungsklage vor und beantragte, diese komplett abzuweisen. Dem Antrag gab nun Richterin Corley vom US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien statt. Sie ergänzte aber laut der New York Times, dass Zuckerman die Klage erneut einreichen könne, wenn ein solches Tool vorliege.

"Wir sind enttäuscht, dass das Gericht der Meinung ist, Professor Zuckerman müsse das Tool kodieren, bevor das Gericht den Fall bearbeitet", sagte Ramya Krishnan, einer der Anwälte von Zuckerman. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Abschnitt 230 allgemein Tools zur Befähigung von Nutzern schützt, und freuen uns darauf, dass das Gericht zusichert, dieses Argument zu einem späteren Zeitpunkt zu berücksichtigen".

Ein Sprecher von Meta verwies auf eine frühere Erklärung des Unternehmens, in der es die Klage als "unbegründet" bezeichnete.

(dz)