Zum Tod von Meinhard Starostik: Verfassungsrichter gegen Vorratsdatenspeicherung

Als Rechtsanwalt brachte Meinhard Starostik 2010 die Vorratsdatenspeicherung zu Fall. Nach schwerer Krankheit ist der BĂĽrgerrechtler mit 68 Jahren verstorben.

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Zum Tode von Meinhard Starostik: Verfassungsrichter gegen Vorratsdatenspeicherung

Meinhard Starostik in einer Pressekonferenz.

(Bild: Digitalcourage/Tom Kohler/CC BY-SA)

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Die Bürgerrechtsbewegung trauert im Netz um einen der Ihren, der mehrere Verfassungsbeschwerden gegen überbordende Überwachungsgesetze in Karlsruhe vertreten hat. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik ist am Dienstag nach schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren gestorben, wie die Datenschutzorganisation Digitalcourage auf Bitte seiner Witwe Tülin Meyer mitteilte. Der Richter am Verfassungsgerichtshof Berlin machte sich vor allem einen Namen, als er 2010 mit 34.443 Unterstützern das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall brachte. Die Karlsruher Richter erklärten die schwarz-rote Initiative für unvereinbar mit dem Grundgesetz und legten die Hürde für künftige anlasslose Datensammlungen hoch.

Starostik hatte 2008 selbst darüber gewacht, wie Aktivisten die Klageschrift mit 331 Seiten sowie die fünfstellige Zahl an Vollmachten in 12 Umzugskartons zur Poststelle der Rechtsinstanz in Karlsruhe trugen. Zuvor waren Helfer des Anwalts mehr oder weniger Tag und Nacht im Endspurt damit beschäftigt gewesen, die ihm zugestellten Bevollmächtigungen für die "Massenbeschwerde" zu erfassen und einzuscannen.

Die Klatsche des Bundesverfassungsgerichts hinderte Schwarz-Rot nicht daran, im Bundestag 2015 eine abgespeckte Version der Vorratsdatenspeicherung durchzubringen. Zugangsanbieter mĂĽssen demnach prinzipiell Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. Starostik legte Ende 2016 auch Verfassungsbeschwerde gegen die Neuauflage ein, diesmal fĂĽr Digitalcourage sowie knapp 20 MitbeschwerdefĂĽhrer mit rund 30.000 BĂĽrgern im RĂĽcken.

Parallel stufte der Europäische Gerichthof (EuGH) in zwei Urteilen eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit den EU-Grundrechten ein. Deutsche Gerichte entbanden klagende Firmen so wiederholt von der Pflicht zur Protokollierung von Nutzerspuren und die Bundesnetzagentur setzte die Auflagen aus. Den weiteren Verlauf der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht kann Starostik nun nicht mehr begleiten.

Der Kämpfer für die Grundrechte trat auch gegen die Bestandsdatenauskunft, Überwachungsbestimmungen im Telekommunikationsgesetz oder den elektronischen Gehaltsnachweis (Elena) in Karlsruhe sowie vor dem EuGH gegen die Speicherung von IP-Adressen auf Webseiten als Beschwerdeführer auf. Ebenfalls vor den Luxemburger Gerichtshof war er gezogen, um Auflagen zur Geheimhaltung gerichtlicher Schriftsätze zu kippen. Anfang 2017 verfasste er für Mitglieder der Piratenpartei eine Klageschrift gegen das "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz", das dem Einsatz elektronischer Augen im öffentlichen Raum kaum mehr Grenzen setzt.

Mit der Cultural Commons Collecting Society (C3S) hob Starostik ferner eine Alternative zur Verwertungsgesellschaft Gema mit aus der Taufe. Eine wachsende Zahl von Urhebern fĂĽhle sich in dem MĂĽnchner Betrieb nicht mehr vertreten, begrĂĽndete er diesen Schritt. Die Gema leide an einem Demokratiedefizit und strukturellen Problemen. JĂĽngst grĂĽndete der Jurist mit Mitstreitern wie Sibylle Berg, Marc-Uwe Kling und Juli Zeh das Projekt "pretty Easy privacy" (pEp), ĂĽber das Werkzeuge fĂĽr die einfache und "massentaugliche" VerschlĂĽsselung entstehen sollen.

Es sei eigentlich immer sein Thema gewesen, "die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen zu vertreten", gab Starostik selbst als sein Motto aus. Das Internet führe auch dazu, "dass alte Überwachungswahnvorstellungen hochkommen und uns tatsächlich bedrohen in unserer Freiheit". Eine der größten Gefahren dabei sei, "dass wir hinter unserem Rücken überwacht, ausspioniert und manipuliert werden können".

In seinem Wirken habe sich der Anwalt "um die Freiheitsrechte verdient gemacht", schreiben seine Weggenossen von Digitalcourage in ihrem Nachruf. "Durch seine freundliche, kompetente und stets hilfsbereite Art hat er sich allseits Respekt und Anerkennung erworben. Er wird der BĂĽrgerrechtsbewegung sehr fehlen." Die Organisation gelobt: "Wir werden seine Arbeit weiter fĂĽhren." Auf Twitter zeigte sich unter anderem die Ex-Piratin Katharina Nocun betroffen: "Du fehlst schon jetzt so sehr, dass es schmerzt." (vbr)