Ärger über Datensammlung der österreichischen Post

Empfänger von Nachnahmesendungen müssen gegenüber österreichischen Postboten Geburtsort und -datum angeben. Datenschützer halten das für überflüssig und vermuten Datenhandel, die Post weist das unter Verweis auf EU-Regeln zurück.

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Die österreichische Post verlangt von Empfängern von Nachnahmesendungen, Datum und Ort ihrer Geburt anzugeben. Wer die Angaben verweigert, bekommt die Sendung nicht ausgehändigt. Das sorgt für Unmut bei Betroffenen und Unverständnis bei Datenschützern. Der Post wird vorgeworfen, die Daten zu sammeln, um sie mitsamt den Adressdaten gewinnbringend verkaufen zu können. Das Unternehmen weist das zurück.

Der ORF berichtete kürzlich von einem Fall: Die Frau des ehemaligen Nationalratsabgeordneten Harald Hofmann hatte Putzmittel im Wert von 30 Euro per Nachnahme bestellt. Als ihr Mann bei der Entgegennahme die Angabe von Geburtsdatum und -ort verweigerte, gab der Briefträger das bereits kassierte Geld zurück und nahm das Paket wieder mit.

Gegenüber dem ORF begründete die Post diese Vorgehensweise mit einer gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gerichteten EU-Vorschrift. Auch gegenüber heise online wies die Post den Vorwurf des Datenhandels zurück und auf die EG-Verordnung 1781/2006 (PDF-Datei) hin. Diese Verordnung, die unmittelbar in der gesamten EU gilt, sieht vor, dass Zahlungsverkehrsdienstleister bei den meisten Geldüberweisungen Daten des Auftraggebers erheben und fünf Jahre lang speichern müssen.

"Ein vollständiger Auftraggeberdatensatz umfasst Namen, Anschrift und Kontonummer des Auftraggebers", heißt es in Artikel 4. "Die Anschrift kann durch das Geburtsdatum und den Geburtsort des Auftraggebers, seine Kundennummer oder seine nationale Identitätsnummer ersetzt werden." Artikel 5 führt näher aus, dass die Daten nur bei hohen Beträgen zu überprüfen sind: "Im Fall von kontoungebundenen Geldtransfers überprüft der Zahlungsverkehrsdienstleister des Auftraggebers (...) die Angaben über den Auftraggeber jedoch nur, wenn der Betrag 1000 Euro übersteigt."

Name und Anschrift des Bezahlenden sind bei einem Nachnahmepaket automatisch bekannt, sonst könnte die Sendung nicht zugestellt werden. Da sich in der Verordnung keine Verpflichtung zur Erhebung von Geburtsdatum und -ort findet, fragte heise online bei der Rechtsabteilung der österreichischen Post nach. Diese führte aus, dass sich die Post mit dem Zahlungsabwicklungspartner Bawag PSK darauf verständigt habe, bei Bareinzahlungen am Postamt statt der Anschrift die anhand gängiger Ausweise leichter überprüfbaren Geburtsangaben zu ermitteln.

"Die Daten werden für nichts anderes verwendet", betonte die Post-Juristin Margit Kargl-Obmann. Die Datenerhebungspraxis habe man von den Einzahlungen auch auf Nachnahmesendungen übertragen, befinde sich diesbezüglich aber "noch in einer Abstimmungsphase mit der Finanzmarktaufsicht" (FMA). Einige Fragen seien "noch nicht ganz geklärt", weshalb es noch zu Änderungen kommen könne.

Völlig klar ist die Rechtslage hingegen für Hans Zeger von der Datenschutzorganisation Arge Daten. Er hatte sich bereits im Januar mit der Datensammlung der Post befasst und hält die Vorgehensweise für "eigentlich unzulässig. Es würde ausreichen, Name und Anschrift festzustellen." Zeger vermutet hinter dem Verweis auf die Geldwäscheverordnung einen "Vorwand, um stärker im Direktmarketinggeschäft tätig werden zu können."

"Jeder, der die Bekanntgabe verweigert und ein Paket deshalb nicht bekommt, könnte auf Einhaltung des Vertrages klagen", meint Zeger, der das Prozessrisiko für gering hält. Die Betroffenen würden diesen Aufwand jedoch scheuen und oft einfach falsche Angaben machen. Das hat auch Hofmann gemacht, als ihm das Paket vom Absender ein zweites Mal geschickt wurde. Kurioserweise sollen sich die Portokosten für dasselbe Paket bei der zweiten Übermittlung von zwölf auf fünf Euro reduziert haben.

Die Deutsche Post, für die dieselbe europäische Rechtslage gilt, erhebt bei Nachnahmesendungen keine näheren Angaben über die Geburt des Empfängers. An so genannten Packstationen können Nachnahmesendungen auch ohne persönlichen Kontakt abgeholt werden, wobei der Nachnahmebetrag bargeldlos zu begleichen ist.

Im Zuge der Recherche stellte sich heraus, dass die österreichische Post seit einiger Zeit auch bei Nachsendeaufträgen die Angabe des Geburtsdatums verlangt. Dies geschehe, "um Verwechslungen bei Namensgleichheit zwischen im gleichen Haushalt lebenden Personen unterschiedlicher Generationen (Eltern/Kinder) auszuschließen", begründet die Post. Offen bleibt, welchen Nutzen die Information angesichts der Tatsache hat, dass die meisten Poststücke ohne Geburtsdatum in der Adresse aufgegeben werden. (Daniel AJ Sokolov) / (vbr)